Hallo, im Moment beziehe ich Mutterschaftsgeld (ET ist der 13.04.2006). Ich bekomme ja bis zu 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld weiter gezahlt. Ab wann erhalte ich das Erziehungsgeld? Nach den 8 Wochen Mutterschutz oder bereits ab der Geburt? Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 16:06