Liebe Frau Bader,
mich beschäftigt mal wieder das Thema Elternzeit:
Ich habe es so verstanden, dass ich Elternzeit dann anmelde, wenn das Kind geboren ist - ich muss ja den genauen Geburtstermin wissen.
Die ersten 8 Wochen bin ich im Mutterschutz und bekomme mein Gehalt weiter (Beamtin), also kein Elterngeld.
Elternzeit muss ich 7 Wochen vor Antritt beantragen. Beantrage ich dann die Elternzeit ab Ende Mutterschutz und dann für 22 Monate, oder beantrage ich die Elternzeit ab Geburt und dann für 24 Monate, aber dann nicht mehr mit einer Frist von 7 Wochen vor Antritt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Suse06
von
Suse06
am 11.03.2012, 12:52
Antwort auf:
Ab wann Elternzeit?
Hallo,
die Elternzeit beginnt mit Geburt. Praktisch bedeutet das, dass man, wenn das Kind eine Woche alt ist, Elternzeit beantragen muss.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2012
Antwort auf:
Ab wann Elternzeit?
Das kommt darauf an, wie lange du Elternzeit haben möchtest!
Möchtest du nur bis zum 2. Geburtstag (bzw den Tag davor), dann kannst du beide vorgeschlagenen Varianten nehmen. So oder so hast du dann 24 Monate Elternzeit "verbraucht", weil der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird.
(Die Frist bleibt bei 7 Wochen vor Mutterschaftsende)
Längstens (am Stück) geht die Elternzeit bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag.
Ich empfehle dir zum Einen einfach das genaue Datum mit reinzuschreiben (und ab Geburt zu beginnen) und vor allem noch ein paar Tage an die 24 Monate ranzuhängen (Elternzeit ist auch taggenau möglich), damit du in Ruhe den 2. Geburtstag verbringen kannst. Manche schließen die Osterferien oder ein langes Wochenende mit ein...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.03.2012, 20:41