Ab dem 6. Monat nur noch 4 Std. stehen, Finanzielle einbußen?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab dem 6. Monat nur noch 4 Std. stehen, Finanzielle einbußen?!

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Verkäuferin im Textilhandel und stehe täglich viele Std. auf den Beinen. Während meiner Arbeit habe ich keine Möglichkeit mich einmal kurz zu setzen, dafür muss ich mich in die Pause ausbuchen. Da ich nur nach geleisteten Stunden bezahlt werde, ist das für mich sehr schwierig. Momentan habe ich mich mit meinem AG so geeinigt das ich max. 7 Std. am Tag arbeite, davon 20-30 Min. Pause mache. (5 Tage Woche) Seit ca. 1,5 Wochen habe ich jeden Abend unangenehme Unterleibsschmerzen. Ich befürchte aber, wenn ich mit meinem AG darüber spreche bekomm ich nur Arbeitsstunden abgezogen die zu meinen Bußen gehen. Das kann ich mir aber nicht leisten. Nun habe ich gelesen das man ab dem 6. Monat eig. nur max. 4 Std. pro Tag stehen sollte. Bekomme ich denn trotzdem mein übliches Durchschnittsgehalt der letzten Monate oder bekomm ich dann tatsächlich nur das gezahlt was ich arbeite? Denn eig. kann ich ja nichts dafür das man dann nicht mehr soviel arbeiten darf?! Gibt es eine Mögllichkeit deshalb ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt zu bekommen? Oder sind hier keine Begründungen vorhanden? Ich danke Ihnen im Vorraus Stephanie Ganz

von Beffilein am 16.04.2014, 16:33



Antwort auf: Ab dem 6. Monat nur noch 4 Std. stehen, Finanzielle einbußen?!

Hallo, ja, Sie bekommen bei dem BV den vollen Lohn weiter Liebe Gruesse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2014



Antwort auf: Ab dem 6. Monat nur noch 4 Std. stehen, Finanzielle einbußen?!

Hallo nein ich glaube das ist kein Grund fur ein Bv hab im Fitnessstudio gearbeitet und auch Vollzeit. Das hat den Gyn und Ag nicht interessiert.

von CKEL0410 am 16.04.2014, 18:25



Antwort auf: Ab dem 6. Monat nur noch 4 Std. stehen, Finanzielle einbußen?!

Nicht der Gyn sondern der Arbeitgeber MUSS ein Teil-BV aussprechen wenn er einer schwangeren Frau nach Vollendung des 5. SS-Monat keine Tätigkeit geben kann bei der sie maximal 4h/Tag (kommuliert - also nicht die Am-Stück-Stunden) anbieten kann. Das eine Frau nach Vollendung des 5. SS-Monats nur noch 4h/Tag maximal stehend oder gehend arbeiten darf steht im MuSchG (Mutterschutzgesetz) §4 Absatz 2.2 (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html) Sollte der AG sich daran nicht halten unbedingt an das Gewerbeaufsichtsamt. Bei einem BV darf kein finanzieller Nachteil entstehen, dass heißt es muss so weiter bezahlt werden wie als wenn Du arbeiten würdest. Der AG kann über die Umlage U2 ALLE Kosten zurück erstattet bekommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.04.2014, 20:21



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