Hallo Frau Bader,
ich habe von meiner Hausärztin eine AU für 2 Wochen aufgrund meiner Schwangerschaftsbeschwerden erhalten. Ein paar Tage später erteilte ein anderer Facharzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund der hohen psychischen Belastung am Arbeitsplatz. Gibt es da Probleme aufgrund der Überschneidung? Und wann muss ich den AG über das BV informieren? Sofort oder kann ich warten bis die AU ausläuft? Ende der AU habe ich den 1. Ultraschall. Nicht dass am Ende doch nicht alles mit der Schwangerschaft in Ordnung ist....
Danke für Ihre Antwort!
von
Gospelqueen
am 23.09.2019, 11:26
Antwort auf:
AU und BV Überschneidung
Hallo,
die Au geht dem BV vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2019
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AU und BV Überschneidung
Die AU ist stets vorrangig vor einem BV.
Für die psychische Fehlbelastung ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig, der Umsetzmöglichkeiten wahrnehmen, oder in anderer Weise die psychischen Belastungen reduzieren soll. Nicht der Gynäkologe.
Informieren solltest du den Arbeitgeber frühzeitig, damit der Arbeitgeber planen kann. Du hast ihm gegenüber eine Mitwirkungspflicht!
Mitglied inaktiv - 23.09.2019, 11:40
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AU und BV Überschneidung
AU ist höher zu werten wie BV. Solange die AU gilt kann es also kein BV geben. Hätte der Arzt auch wissen müssen oder hast du die AU dort nicht mitgeteilt?
Problematisch kann es mit der KK werden wenn die Frage aufkommt ob du überhaupt wieder arbeitsfähig bist. Das musst du erst nachweislich wieder sein.
von
Felica
am 23.09.2019, 14:31
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AU und BV Überschneidung
Hallo und danke für die Antworten. Ich hab jetzt BV im Anschluss an die AU bekommen.
von
Gospelqueen
am 30.09.2019, 17:25
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AU und BV Überschneidung
Hallo. Hast wieder einen neue BV bekommen?
von
BieD
am 29.01.2024, 18:11