Frage: AU und BV Überschneidung

Hallo Frau Bader, ich habe von meiner Hausärztin eine AU für 2 Wochen aufgrund meiner Schwangerschaftsbeschwerden erhalten. Ein paar Tage später erteilte ein anderer Facharzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund der hohen psychischen Belastung am Arbeitsplatz. Gibt es da Probleme aufgrund der Überschneidung? Und wann muss ich den AG über das BV informieren? Sofort oder kann ich warten bis die AU ausläuft? Ende der AU habe ich den 1. Ultraschall. Nicht dass am Ende doch nicht alles mit der Schwangerschaft in Ordnung ist.... Danke für Ihre Antwort!

von Gospelqueen am 23.09.2019, 11:26



Antwort auf: AU und BV Überschneidung

Hallo, die Au geht dem BV vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2019



Antwort auf: AU und BV Überschneidung

Die AU ist stets vorrangig vor einem BV. Für die psychische Fehlbelastung ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig, der Umsetzmöglichkeiten wahrnehmen, oder in anderer Weise die psychischen Belastungen reduzieren soll. Nicht der Gynäkologe. Informieren solltest du den Arbeitgeber frühzeitig, damit der Arbeitgeber planen kann. Du hast ihm gegenüber eine Mitwirkungspflicht!

Mitglied inaktiv - 23.09.2019, 11:40



Antwort auf: AU und BV Überschneidung

AU ist höher zu werten wie BV. Solange die AU gilt kann es also kein BV geben. Hätte der Arzt auch wissen müssen oder hast du die AU dort nicht mitgeteilt? Problematisch kann es mit der KK werden wenn die Frage aufkommt ob du überhaupt wieder arbeitsfähig bist. Das musst du erst nachweislich wieder sein.

von Felica am 23.09.2019, 14:31



Antwort auf: AU und BV Überschneidung

Hallo und danke für die Antworten. Ich hab jetzt BV im Anschluss an die AU bekommen.

von Gospelqueen am 30.09.2019, 17:25



Antwort auf: AU und BV Überschneidung

Hallo. Hast wieder einen neue BV bekommen?

von BieD am 29.01.2024, 18:11



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