Guten Morgen Fr. Bader, am 28.1.07 endet meine Elternzeit meiner ersten Tochter und ich sollte am 29.1.07 wieder vollzeit arbeiten gehen, werde aber nun aus gesundheitlichen Gründen (Ischiasbeschwerden) von meinem FA eine AU-Bescheinigung bis zum Beginn des Mutterschutzes bekommen ! Ich bin wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 14.3.07! Bekomme ich mein volles Gehalt ausgezahlt, obwohl ich vor dem 29.01.07 noch in Elternzeit war und bis dahin keinen Verdienst hatte ?????? Außerdem befinde ich mich in einem Minijob, bin ich richtig der Annahme das ich auf Grund der AU dort auch nicht mehr tätig sein darf ???? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 22.01.2007, 09:06