Frage: ASR - Umzug ???

Hallo, ich bin seit zwei wochen von meinem partner getrennt. wir haben zwei kleine kinder (3J und 18M). vor drei jahren sind wir wegen seiner arbeit hierher in die pampa gezogen. ich habe hier ein paar bekannte und nach der trennung stehe ich jetzt ohne auto und unterstützung da (da nur bekannte, keine wirklichen freunde) ich trage mich mit dem gedanken, zu meinem vater zu ziehen, das ist am rand einer großen universitätsstadt, wo ich in 1-2 Jahren auch gute chancen auf einen job hätte. allerdings ist es 440km vom jetzigen wohnort entfernt. ich habe dem kv seit 9monaten diverse möglichkeiten eingeräumt, sich regelmäßig und zuverlässig um die kinder zu kümmern. er kommt aber nur nach lust und laune. kann ich wegziehen, schließlich hätte ich dann unterstützung (die ich auch brauch, denn der kleine ist chronisch krank) oder kann mir der kv steine in den weg legen? vielen dank

von zauberpüppi am 30.05.2011, 22:08



Antwort auf: ASR - Umzug ???

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/ wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread& amp;tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2011



Antwort auf: ASR - Umzug ???

Danke für Ihre Antwort. Allerdings waren wir nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Wie sieht es dann aus?

von zauberpüppi am 31.05.2011, 20:00



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