Guten Tag, ich habe gestern etwas in einer großen Sonntagszeitung zum Elterngeld gelesen, was mich etwas verwirrt. Vielleicht wurde dies dort auch nur unglücklich formuliert. Es hieß, wenn man Arbeitslos ist, hat man keinen Anspruch auf Elterngeld. Ich hoffe, dass damit gemeint ist: Wenn ich arbeitslos bin, ALG1 beziehe und trotz Kind dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, erhalte ich kein Elterngeld. Wenn ich ab der Entbindung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe bis zum Ende der Elternzeit erhalte ich zwar kein ALG1 dafür aber den Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld. Also entweder ALG1 oder Elterngeld. Ist das so richtig. LG Emily