Guten Tag Frau Bader, Kurz zu mir: Ich bin aktuell in der 23SSW und Vollzeit beschäftigt. Mein Vertrag läuft am 31.07.2017 aus. Ich werde voraussichtlich Anfang/Mitte Februar in den Mutterschutz gehen. Ich lebe mit meinen Partner (Kindesvater, jedoch unverheiratet) zur Miete. Zu meiner Frage: wenn ich angenommen nach dem Mutterschutz ein Jahr Elterngeld bekomme kann ich nach diesem Jahr ALG1 beantragen? wenn ja, wie berechnet sich das? und wird mein Partner angerechnet? Kann ich zudem während dem Jahr Elterngeld einen 450€ Job ausüben? und ginge das auch währen dem Jahr ALG1? Ich freue mich über eine Rückmeldung Lg
von Sandra_2108 am 27.11.2017, 10:51