Hallo, Ich befinde mich derzeit im 2.jahr Elternzeit. Mein Arbeitgeber kann mich nicht auf Teilzeit beschäftigen(Kleinbetrieb), also habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet und ALG 1beantragt. Und nun bin ich frisch Schwanger. Bisher habe ich noch kein Geld erhalten; kann das Amt mir das Geld nun verweigern,weil ich vielleicht als "Unvermittelbar"gelte? Muss ich dem Amt die bisher noch fruehschwangerschaft mitteilen?(bzw.ab wann?) Danke!
von Kim78 am 03.05.2014, 15:50