Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit. Das Elterngeld ist bereits ausgelaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ALG1 beziehen kann wenn ich selbst kündigen würde? Oder ob ich erst mal eine Sperrzeit bekomme? Der Grund der Eigenkündigung ist, dass ich nicht mehr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber arbeiten möchte. Als mein AG von meiner Schwangerschaft erfuhr, gab es nur noch Probleme und Beleidigungen sogar per Email, sodass mein Frauenarzt mir ein totales Beschäftigungsverbot ausstellte, weil ich psychisch total am Ende war. Mein Mann ist bald in einer Umschulung und bekommt nur sehr wenig Geld, daher wäre ich auf das ALG 1 angewiesen. Meine Schwiegermutter würde in der Zeit, auf mein Kind aufpassen, wenn ich arbeiten gehen würde. Ist die Höhe des ALG 1, abhängig ob ich danach Voll- oder Teilzeit arbeiten gehen möchte? Vielen Dank, bereits im Vorfeld für Ihre Mühe.
Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 11:24