Frage: ALG und Elterngeld

Hallo Frau Bader, wenn jemand zur Zeit in einer Transfergesellschaft ist(Kurzarbeitergeld+Zuschuss vom Arbeitgeber) zum Ende dieser Laufzeit das Kind bekommt und dann nach dem Mutterschutz in die Arbeitslosigkeit geht, bekommt man dann auch zusätzlich zum ALG1 auch die 300,-€ Elterngeld? Bekannt ist das auf das Transfergeld ja kein Elterngeld (67%) gezahlt wird. Vielen Dank Gaukley

Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 16:48



Antwort auf: ALG und Elterngeld

Hallo, das Kurzarbeitergeld bleibt bei der Berechnung vom EG unberücksichtigt, grundsätzlich kann man aber EG beziehen. Da Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie jedoch kein ARbGeld I Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



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