Frage: ALG nach Erziehungszeit

Guten Abend liebe Frau Bader, ich arbeite seit November 2010 und plane demnächst wieder schwanger zu werden. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis August 2012. Nun meine Fragen: 1) Wenn ich nach dem Erziehungsjahr nicht nahtlos eine Stelle finden sollte, bekomme ich dann ALG? 2) Spielt es dabei eine Rolle ob ich ggf. ein Beschäftigungsverbot bekomme während der SS? 3)Ich weiß ja nicht wann ich schwanger werde, aber was geschieht ggf (ua mit Mutterschutzgeld) wenn ich noch innerhalb meiner Anstellung (bis August 2012) oder danach entbinde? Muss ich dabei etwas beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich möchte einfach keine Frist versäumen und mögliche Risiken in unsere Familienplanung, soweit möglich, miteinbeziehen. Einen schönen Abend wünscht Miechen82

von Miechen82 am 08.08.2011, 19:34



Antwort auf: ALG nach Erziehungszeit

Hallo, 1. Ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen 2. Ja, da ist es streitig, ob man ArbGeld I bekommt http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/ Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html 3. Dann läuft der befristete Vertrag trotzdem aus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2011



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