Bei Kaskadierung von Elternzeiten für mehrere Kinder kann es dazu führen, dass nach Ablauf der Elternzeit kein Anspruch auf ALG besteht, weil das Amt nur 36 Monate Erziehungszeit nach dem jüngsten Kind als Versicherungszeiten anrechnet. Ist das normal oder ein Verfahrensfehler? Was kann man tun?
Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 18:46
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit?
Hallo,
sehr interessanter Fall. Auch ich halte das für verfassungswidrig.
Widerspruch mit Begründung!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit?
Hallo
Wie meinst Du das ? Wieviele Monate nach Geburt des jüngsten Kindes sind denn vergangen ?
Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann haben sie Recht.
Denn nach 36 Monaten besteht ja ein Recht auf einen Kindergartenplatz um wieder einzuzahlen und zu verdienen.
Für ALG zählen ja auch die letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit.
Mitglied inaktiv - 23.10.2010, 15:40
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit?
Details siehe
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=76104
Es geht eben darum, dass nach den 36 Monaten Erziehungszeit des jüngsten Kindes weiter Elternzeit (mitgenommen von anderen Kindern) genommen wurde und damit der ALG-Anspruch verloren geht. Ist nachteilig, wenn man mehrere Kinder hat, drum die Frage ob das normal/gewollt ist.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 11:07
Antwort auf:
ALG nach Elternzeit?
ja, hatten wir so gemacht. Widerspruch wurde nun aber mit Hinweis auf das geltende Recht als sachlich unbegründet zurückgewiesen.
Geht man nun zum Sozialgericht oder ist das sinnlos? Gibt es Musterfälle, die beschriebene Situation kommt doch öfters vor!?
Danke&Gruß
Frank
Mitglied inaktiv - 09.11.2010, 21:22