Hallo Fr. Bader, ich war vor der Elternzeit selbständig tätig (über drei Jahre). Meine Elternzeit läuft Ende Juli aus. Da ich ja somit in keinem Arbeitsverhältnis stehe und auch keinen Mutterschutz habe, ist meine Frage nun an Sie, ob ich eventuell im Anschluss Anspruch auf ALG oder ALG II habe? Erneut selbständig machen kann ich mich nicht, da ich im Außendienst tätig und der Job sehr zeitaufwendig (ca. 14 Stunden am Tag) war. Ich habe im kaufmännischen Bereich gelernt und möchte auch dahin wieder auf 400,-€-Basis oder in Teilzeit zurückkehren. Leider habe ich nach langem Recherchieren im Internet keine Antwort auf meine Fragen gefunden. Ich hoffe auf Ihre Rückantwort. Danke. Viele Grüße, M.
Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 09:50