Sehr geehrte Frau Bader, ich muss nach meiner 3jährigen Elternzeit leider wieder arbeiten, da mein Mann an einer Depression erkrankt ist und ich daher evtl. für den Lebensunterhalt aufkommen muss. Nun steht im Raum, dass mein AG mich evtl. nicht mehr beschäftigen wird (Kleinbetrieb, Zahnarztpraxis) und habe ich Angst. Ich finde nun nichts Brauchbares im Internet, in welcher Höhe mein ALG gezahlt werden würde und habe einfach Existenzangst. Mein Gehalt lag bei 2500,-- € brutto zuzügl. VL. Ich finde nur Aussagen nach denen das ALG fiktiv bemessen wird. Ist das richtig? Was wird denn bei meinem Beruf zugrunde gelegt? (Zahnarzthelferin im Bereich Abrechnung. 14 Jahre Berufserfahrung) Ist es das tarfiliche Gehalt und davon 80%? Es wäre ganz toll, wenn Sie mir eine Richtschnur geben könnten. Viele Grüße und danke! Sabrina
Mitglied inaktiv - 03.06.2011, 09:44