Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 30.06.2013 noch in einem Aubsildungsverhältnis. Mein Chef stellt mir bis zum 15.10.2013 fest ein und ab dem 18.10.2013 beginnt mein Mutterschutz. Habe ich ein recht auf 3 Tage ALG und zahlt die Krankenkasse auf Grundlade des ALG oder meines letzten Gehaltes das Mutterschutzgeld? Haben diese 3 Tage auswirkungen auf das Elterngeld? Und wie sind das Baby und ich ab dem 16.10 Krankenversichert ? Vielen dank im Vorraus
von Babychu am 29.05.2013, 11:28