Frage: ALG II

Hallo! Ich habe 12 Wochen altes Baby,ich habe vor 3 Jahre Erziehungsurlaub zu machen.Zur zeit bekomme ich Elterngeld bis nächstes Jahr,kann ich ab nächstes Jahr ALG II beantragen auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin.Mein Mann verdient wenig ,wir machen uns schon sorgen für nächstes Jahr wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme!

Mitglied inaktiv - 07.07.2007, 00:07



Antwort auf: ALG II

Hallo, wenn Ihr Mann wenig verdient, können Sie UNterstützung erhalten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2007



Antwort auf: ALG II

Hallo, du kannst es auch jetzt schon beantragen, wenn der Bedarf höher ist als das Einkommen. Erziehungsgeld darf nämlich nicht mit angerechnet werden. VG

Mitglied inaktiv - 07.07.2007, 11:56



Antwort auf: ALG II

Sorry, habe falsch gelesen, denn du bekommst ja schon das Elterngeld-ob das nun angerechnet werden darf weiß ich leider nicht, aber danach kannst du auf jeden Fall ALG2 beantragen. Wie schon gesagt wenn denn der Bedarf höher ist als das Einkommen. Aber ich hoffe mal dass Frau Bader Dir auch noch antworten wird, dann weißt du es ganz sicher. VG Susanne

Mitglied inaktiv - 07.07.2007, 12:01



Antwort auf: ALG II

Es wird dir nur der Betrag der über 300€ liegt angerechnet. Evtl. habt ihr jetzt schon Anrecht auf Arbeitslosengeld 2. Benutz einfach mal einen Arbeitslosengeld 2 Rechner.

Mitglied inaktiv - 07.07.2007, 14:03