Frage: ALG II

Hallo, ich habe Heute den Bescheid bekommen, dass mein Arbeitslosengeld 1 zum 20.06.05 ausläuft. Ich müsste nun also ALG II beantragen, aber was bekomme ich dann ab 9.07. wenn ich in den Mutterschutz gehe? Dann kann ich ja nicht mehr mind. 3 Stunden /Tag arbeiten gehen. Muss ich dann Sozialhilfe beantragen? Sorry aber das ganze Hartz 4 macht mich ganz irre! Danke Sandy

Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 15:10



Antwort auf: ALG II

Hallo, bis zum Ende der Mutterschutzfristen: ALG II, danach Sozialhilfe (ich bin aber auch nicht König auf dem Gebiet!). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2005



Antwort auf: ALG II

Hallo, wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du eigentlich auch ALG2 weiter. Zumindest ist es bei uns in Thüringen so und ich denke mal, dass es in ganz Deutschland gleich ist. Ich bin nämlich in Elternzeit mit meiner Kleinen und hatte extra im Sozialamt nachgefragt und die sagten mir ich soll mich ja nicht weg schicken lassen auf dem Arbeitsamt. Wegen den 3 Stunden arbeiten mache Dir aber mal keine Sorgen. Theoretisch kannst Du es, aber praktisch bist Du geschützt bis Dein Kind 3 Jahre ist und mußt nicht arbeiten. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 07:35