Frage: ALG II oder nicht?

hallo frau bader, ich bin etwas verwirrt. ich stehe in einem festen arbeitsverhältnis und werde im mai ein kind zur welt bringen. die frage ist jetzt bekomme ich nach dem mutterschutz ALG II oder ALG oder was jetzt? bin davon ausgegangen das ich ALG II bekommen nur meinte meine schwägerin nun ich sei doch aber garnicht arbeitslos. aber die arbeitslosenhilfen fällt doch weg. irgendeine unterstützung muß mir doch zustehen oder? ich weiß garnicht mehr was ich jetzt annehmen darf. vielen dank schon mal für die hilfe. Gruß D

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 14:02



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Wenn Du nach dem Mutterschutz nicht arbeitest, kannst Du allenfalls Erziehungsgeld kriegen, aber Arbeitslosengeld kriegst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, d.h. prinzipiell arbeiten möchtest - aber da musst Du natürlich erst mal bei Deinem jetzigen Arbeitgeber nachfragen, der muss Dich ja weiterbeschäftigen. Ulrike

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 14:15



Antwort auf: ALG II oder nicht?

ich bleibe natürlich im beschäftigungsverhältnis. aber mit baby kann ich ja schlecht arbeiten. und mal ehrlich, nur von erziehungsgeld......; wer soll denn davon leben? so geht das ja auch nicht. mein freund ist student und bekommt kein bafög. sicher, er wird dann am we arbeiten gehen aber da wird er auch nicht die welt verdienen. irgendeine staatliche hilfe wird mir (uns) ja wohl zustehen. die wohnung will ja schließlich auch bezahlt werden oder sollen wir mit dem baby dann unter die brücke ziehen? LG D

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 14:24



Antwort auf: ALG II oder nicht?

hallo, es gibt ja die möglichkeit wohngeld und den kindergeldzuschlag zu beantragen. wenn der kindergeldzuschlag mangels einkommen abgelehnt wird, habt ihr schonmal gute chancen alg2 zu beantragen, da ihr ja nen beweis habt. (alg2 bekommt man auch bei bestehendem arbeitsverhältnis während der elternzeit. sogenannte ergänzende leistungen zum lebensunterhalt.) um alg2 zu bekommen, mußt du 3 stunden täglich dem arbeitsamrkt zur verfügung stehen. Das mit dem mindestens 3 Std. täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, verhält sich so: Grundsätzlich bist Du nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung an einer täglichen Arbeit von mindestens 3 Std. gehindert. Somit stehst Du theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Praktisch kannst Du aber, mangels Kinderbetreuung, derzeit keine Arbeit aufnehmen. Im SGB II, welches ja das ALG II regelt, steht ganz eindeutig drin, dass wenn ein Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. und falls du den alg2 antrag ausfüllst, vergiß nicht die frage nach dem 3stunden arbeiten mit ja zu beantworten. näheres schreibt sicherlich noch frau bader grüße, sandra

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 15:12



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Vielen Dank liebe Sandra, das beruhigt mich doch schon mal sehr. :) SLG D

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 15:26



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Mal ganz ehrlich, ich finde es OK, wenn der Staat kurzfristig hilft, um einen aus der Patsche zu helfen, aber "vorkalkulierte" Sachen find ich echt bescheiden.... von wegen von irgend etwas müssen wir doch leben können. Ich habe zwei Kinder und war zum Glück immer verheiratet und hatte "Männer", die sich eine Familie auch leisten konnten. Unsere Kinder waren mehr oder weniger geplant und ich habe beim 1. Bub auch während des Kleinkindalters 3 mal die WOche gearbeitet und werde es jetzt hoffentlich auch wieder tun können.... Halt dann, wenn mein Mann daheim ist.. Sorry, dieses Posting ist nicht gegen Dich persönlich gerichtet, da ich Eure Hintergründe nicth kenne, aber ich finde es immer wieder erschreckend, wie der Deutsche Staat zahlen "Muß"... habe lange in den USA und in England gewohnt und da gibt es diese Vorzüge nicht.... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 18:46



Antwort auf: ALG II oder nicht?

ich werden nach einem jahr auch wieder arbeiten gehen. dann sind wir auf den staat auch nicht mehr angewiesen. nur das erste jahr will ich vollständig für unsere tochter da sein wenn das geht. kalkulieren müssen wir aber im voraus weil wir zur zeit in einer 1 zimmer wohnung leben die für uns zwei schon zu klein ist. wir müssen einfach wissen in welchen rahmen wir uns ein wohnung suchen können bzw. ob ich eventuell doch arbeiten gehen muß. uns fällt es selbst nicht leicht zum amt zu gehen. aber ich möchte auch nicht das mein kind von andern erzogen wird. wir möchten ja auch nichts was uns in solch eine situation nicht zusteht. aber der staat schreit ja auch nach kindern und da sollte man dann doch auf unterstützung hoffen dürfen. LG D

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 10:28



Antwort auf: ALG II oder nicht?

SIE(Um die aus auch geht!) ist voll berufstätig! SIE hat anspruch auf Arbeitslosengeld WENN sie dem markt zur verfügung steht! SIE hat das gleiche recht wie du die erste zeit mit dem kind zuhause zu bleiben. Oder hat dein kind sonderechte weil du immer männer hatetst und verheiratet warst!? SIE hat eine frage gestellt auf die du nicht geantwortet hast! Gruss Tina

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 11:09



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Du hast die Frage aber auch nicht beantwortet ! "SIE(Um die aus auch geht!) ist voll berufstätig!" Wenn das Kind da ist ist sie nicht berufstätig ! "SIE hat anspruch auf Arbeitslosengeld WENN sie dem markt zur verfügung steht!" Steht sie aber wegen Kinderbetreuung nicht ! "SIE hat das gleiche recht wie du die erste zeit mit dem kind zuhause zu bleiben." Das ist kein Recht das ist in der heutigen Zeit Luxus und Luxus muß man sich verdienen ! Ich denke Peekaboo ging es eher darum das immer mehr erst sagen Juhu wir kriegen ein Kind und dann -los jetzt Staat helf mal gefälligst ! Warum kann sie zb nicht abends für 3-4 Std putzen gehen ? Putzstellen werden überall angeboten und der Papa ist ja dann da zum Aufpassen ! Wie dem auch sei mit Alg kann es trotzdem schlecht aussehen weil unter Umständen ihre/seine Eltern unterhaltspflichtig werden ! Gruß Andrea

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 14:08



Antwort auf: ALG II oder nicht?

WENN sie dem markt zur verfügung steht DANN hat sie anspruch auf Arbeitslosengeld!!! Immerhin zahlt sie ja ein!! WENN sie putzen gehen können würde DANN bräuchte sie auch das alg wohl nicht... Wirdrehen uns im kreis.... Die frage ist:WAS steht ihr zu und nicht... Wie umgehe ich leistungen die mir eigentlich zustehen könnten/würden... Finds einfach nur schade das mütter gleich angegriffen werden wenn sie die ersten monate zuhaus beimkind bleiben wollen. Bestraft sind sie ja genug da durch das sie am minimum leben...wenn siemehr zum leben wollen dann solltensie arbeiten(logisch..) ;o) Gruss Tina

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 15:33



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Fakt ist das ich theoretisch dem arbeitsmark 3 std. täglich zur verfügung stehe. das heißt ich habe anspruch auf alg II. wenn allerdings einige glaube ich find das toll und will mich nur auf die faule haut legen dann täuscht ihr euch. zu unserer jetztigen Situation: mein verlobter ist student. er hat erst eine ausbildung gemacht ist dort nicht weitergekommen und studiert. für mich eindeutig eine investition in die zukunft nicht nur unsere auch für den staat denn lanfristig gesehen wird er mehr verdienen, mehr abgaben zahlen und vieleicht sogar arbeitsplätze schaffen da wir uns irgendwann selbstständig machen wollen. ich bin tippse wenn ich glück hab kann ich vieleicht irgendwann mein abi nachmachen und auch studieren. zur zeit leben wir nur von meinem gehalt. das sind netto ca. 1000 EUR im monat. davon geht die miete einer ein zimmer wohnung (450 EUR) und das leasing für mein auto (250 EUR) ab. uns bleiben also 300 euro im monat für benzin (zwei autos)und lebensmittel. bevor es wieder geschrei gibt. mein auto kommt weg sobald das leasing ausgelaufen ist. das wird juli sein. zu dieser zeit bekomme ich noch gehalt von meinem Arbeitgeben. die wohnung in die wir ziehen könnten kostet 600 warm + strom. soviel dazu. es geht einfach nur darum zu wissen auf was wir uns einstellen müssen. vieleicht bekommen wir auch garnichts. dann werde ich selbstverständlich wieder arbeiten gehen. das kann es aber auch nicht sein. will unsere kleine ja auch selbst erziehen. es ist einfach furchbar nicht zu wissen auf was man sich einstellen muß. als wir uns für das kind entschieden haben wußten wir das es schwer wird. aber mal im ernst. leisten wir damit nicht auch einen beitrag für vaterstaat? wo doch kinder so herbeigeschrien werden?! wir wollen nichts was uns nicht zusteht. aber was uns zusteht werden wir nutzen. es ist genauso ein nehmen und geben zwischen uns und dem staat wie es in jeder anderen beziehung auch sein sollte. tut mir leid wenn wir in manchen augen wie schmarotzer aussehen aber ich will wie jeder andere nur das bestmögliche für meine familie. klar müssen wir uns noch weiter einschränken. aber das tun wir gerne wenn unser kind dafür die liebe ihrer eltern spürt und sich nicht abgeschoben vorkommt. LG D

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 16:58



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Hallo ! Niemand hier kann Dir da ne genaue Aussage geben weil es von verschiedenen Faktoren abhängt ! Als erstes Mal ist Dein Freund Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.Da er kein Einkommen hat müssen unter Umständen seine Eltern für den Unterhalt aufkommen was dann auf ALG angerechnet wird ! Genauso mit der Miete. Hier ist es zb so daß man als 3köpfige Familie nur ne Warmmiete von 510 Euro haben darf und die Wohnung darf nicht größer als 75m2 sein ! Das kann bei Euch aber ganz anders aussehen . Um ne brauchbare Info zu bekommen solltest Du zum Amt gehen -da mußt Du sowieso hin um die neue Wohnung genehmigen zu lassen Gruß Andrea

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 18:34



Antwort auf: ALG II oder nicht?

Ich habe meinen Beitrag keinesfalls gegen Eilan gerichtet... Ja ich hatte Glück und ja ich bin auch nebenbei schaffen gegangen und ich habe es mir so eingerichtet, das der Papa, der das Kind/Kinder genauso gut betreuen kann wie ich daheim war! Ich habe zudem noch geschrieben, das ich im Ausland war und da gibt es einfach keinen Staat der zahlt für Deinen Kinderwunsch! Kinder sind in anderen Ländern LUXUS... Natürlich steht ihr Geld zu, wenn sie dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung steht, das war aber da nicht die Frage LG Peeka

Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 19:30



Antwort auf: ALG II oder nicht?

hallo, du kannst auch wohngeld beantragen, gilt aber auch die 75qm/3 zimmer regelung bis 500 km. das sind je nach wohnort bis zu 160 € zuschuss. grüsse, holle

Mitglied inaktiv - 16.02.2005, 09:22