Frage: ALG II nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, ich bin noch in elternzeit und wollte eigentlich danach wieder arbeiten nur leider ist die Tagesmutter zu teuer oder Freunde/Verwandten können doch nicht mehr so helfen! Die Dame vom Jugendamt wollte nach schauen ob mir eine Tagesmutter zusteht. Ich war heute beim Arbeitsamt wegen Arbeitssuchend melden, nur da ich keine Betreuung für meinen Sohn habe wollte sie sich mich nicht weiter vermitteln, obwohl mein mann die Betreuung übernehmen würde! Die Beraterin meinte ich soll mich im jobcenter vorstellen, nur steht mir ALG II zu, obwohl mein Mann vollverdiener ist? Ich muss aber dagu sagen, dass mein Mann Unterhalt gegenüber zwei kinder ist und wenn mein Elterngeld weg fällt fehlt uns natürlich einiges ans Geld! Steht mir in diesem Fall ALG II zu? LG Sandra

von Stitch 2009 am 15.07.2013, 22:56



Antwort auf: ALG II nach Elternzeit

Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, bekommen Sie kein ArbGeld I. Ob Sie aufstockendes ArbGeld II erhalten, hängt vom genauen verdienst des KV ab. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: ALG II nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Mein Mann verdient zwischen 1950 und 2050, es ist jrden Monat unterschiedlich, wegen den Schichten! Von seinem Lohn gehen 544 Unterhalt weg, steht mir dann Alg II zu?? Können Sie mir vielleicht sagen, wie es mit dem Umgangsrecht zu den anderen Kinder sein sollte, trotz schichtdienst und neue Familie bei meinem Mann? Lg Sandra

von Stitch 2009 am 23.07.2013, 22:26



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