Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 14.01.2012 in Elternzeit - für 25 Monate bis Mitte Februar 2015. Ich habe bis 14.01.2012 Elterngeld bezogen (783 €). Mein Partner erhält ALG I bis März 2013. Er möchte sich danach selbständig machen. Ab 01.05.2013 möchten wir ALG II beantragen. Dazu habe ich mehrere Fragen. Ich bin ja dann noch in Elternzeit. Auf der Jobbörse hier vor Ort habe ich mich im Dezember mal beraten lassen. Im 2. Elternzeitjahr absolviere ich jetzt ein UNBEZAHLTES Klinikpraktikum im Rahmen einer nebenberuflichen Therapeutenausbildung. Das habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt - sie meinten, das wäre für sie nicht relevant. Sie meinten, ich müsse nicht vermittelbar sein - obwohl mein Sohn sogar in die Krippe geht. Stimmt das? Ich traue der Aussage irgendwie nicht recht. Mir würde fast noch angeraten, die Elternzeit um das 3. Jahr zu verlängern wegen meiner nebenberuflichen Ausbildung. Mein Mann macht sich nun selbständig. Wissen Sie, wieviel er monatlich netto verdienen darf, damit ich und mein Sohn noch einen Anspruch auf ALG II haben? Oder wären der Kinderzuschlag und Wohngeld eine bessere Alternative? Ich freue mich, von Ihnen zu hören und danke schon mal sehr herzlich für Ihren Rat! Kiane
von Kiane am 01.02.2013, 14:22