ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

Liebe Frau Bader, nach über sechs Jahren Tätigkeit (in Vollzeit) sowie darauf folgender Elternzeit (1 Jahr) wurde mir von meinem alten Arbeitgeber am Ende der Elternzeit gekündigt. Dabei wurde mir auch eine Abfindung gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Glücklicherweise fand ich nahtlos eine neue Anstellung, die leider zum 31.12. nach nur 5 Monaten in der Probezeit gekündigt wurde. Diese neue Anstellung war lediglich in Teilzeit, bei der ich fast 50% weniger verdiente als zuvor in Vollzeit. Die Arbeitsagentur hat mir nun ALG I bewilligt, jedoch als Basis lediglich die 5 Monate der Teilzeitstelle berücksichtigt. Dementsprechend niedrig ist es nun auch. Damit werde ich eindeutig schlechter gestellt, als bei einer fiktiven Berechnung des ALG I nach der Elternzeit. Auch wurde die (erhebliche) Abfindung, die mir am Ende meiner Elternzeit vom alten AG gezahlt wurde, nicht in die Berechnung einbezogen. Ist das rechtmäßig? Lohnt es sich hiergegen vorzugehen und Widerspruch einzulegen? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße RA_Julchen

von RA_Julchen am 22.01.2020, 17:50



Antwort auf: ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

Hallo, wesentliche Frage vorweg: wieviele Stunden stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Vollzeit oder Teilzeit? Wenn es nur TZ ist, weil Sie ansonsten das Kind betreuen, steht Ihnen auch nur ArbGeld 1 in TZ zur Verfügung. Und davon wird das Amt ausgegangen sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2020



Antwort auf: ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

Guten Morgen Frau Bader, danke für Ihr Feedback. Ich habe der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass ich bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten kann. Viele Grüße RA_Julchen

von RA_Julchen am 23.01.2020, 09:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger während ElternZeit und teilzeit Beschäftigung

Ich habe eine für mich schwierige Frage und hoffe sie gut formuliert zu haben... Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kind 1 kam im Juli 2017 zur Welt. ElternZeit wurde für zwei Jahre beantragt, Elterngeld für eines. Ich würde ab Februar 2019 wieder für 6h die Woche arbeiten gehen und für diese Zeit einen Änderungsvertrag befristet bis August 20...


Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber würde mich jetzt nach der Elternzeit kündigen. er hat mir einen Job angeboten als Assistenz der Geschäftsleitung /Sekretariat .ich habe aber vorher als finanzbuchhalter und Controllerin gearbeitet. Gehalt ist das gleiche. es wurde lediglich die teilzeitbeschäftigung genehmigt .ist das eine gleichwertige Bes...


Schwangerschaft in Elternzeit mit geringfügiger Beschäftigung

Hallo, Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit und übe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber aus. Wir planen eine zweite Schwangerschaft. Wenn ich zum Ende meiner jetzigen Elternzeit schwanger werden würde und wieder, wie in der vorherigen, ins Beschäftigungsverbot gehe, wie wird mein Gehalt...


Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo, eine kurze Frage: aktuell arbeite ich bereits seit einigen Jahren in Teilzeit 30h/Woche. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich: Kann der AG nach der Geburt eine Beschäftigung während der Elternzeit von 30h/Woche ablehnen, wenn ich zB geplant nach 6 Monaten wieder eine Arbeit in der Elternzeit ausüben möchte? Beste Grüße


Erneute Schwangerschaft während Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, zuerst zu mir: Juli 2020 Geburt Kind 1 Juli 2021 Ende Elterngeldbezug November 2021 Wiederaufnahme des Jobs in TZ als Beschäftigung während Elternzeit September 2022 Ende Elternzeit Kind 1 Ich beginne also im November bei meinem üblichen Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte allerdings ein zweites Kind, hier stellen sich...


Beschäftigung während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber, erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege...


Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!


Geringfügige Beschäftigung in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...