Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mit meinen Partner ein süße Maus die nun drei wird.
Leider wohnen wir nicht zusammen aufgrund der Hartz 4 Gesetze.
Nun ist es so das ich nochmal schwanger bin und ich dem Amt sicherlich Rede und Antwort stehen muß von wem denn das Kind ist.
In wie weit dürfen sie denn da gehen ohne die Menschenrechte zu verletzen.
Ich komme mir da ein wenig blöd vor, mein Leben zu offenbaren.
Wie verhält man sich dabei richtig?!
Können oder dürfen sie mir da Auskunft geben?
GLG
Mitglied inaktiv - 20.04.2007, 18:20
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ALG 2
Hallo,
die Frage ist doch, ob man als Alleinerziehende gelten kann u weiter mit dem KV des ersten Kindes in Gemeinschaft lebt. In wieweit dies bei Ihnen der Fall ist, will u kann ich nicht entscheiden. Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, können Sie die Fragen doch beantworten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2007
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ALG 2
Leider kommt man nicht ganz mit bei der Frage: wieso dem Amt "Rede und Antwort stehen"?
Der Vater steht doch üblicherweise in der Geburtsurkunde, die wird dem Amt vorgelegt, wenn man Leistungen beantragt.
Was hat das mit "Verletzung der Menschenrechte" zu tun?
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 15:26
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ALG 2
Natürlich gehen die Unterhaltszahlungen vor. Das Amt wird von dir schon verlangen, dass du erstmal Unterhalt beim Kindesvater einforderst und dann zahlen die erst.
HartzIV ist eine Sozialleistung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderer für einen eitnreten kann. In dem Falle könnte ja der Kindesvater Unterhalt zahlen.
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 15:55
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ALG 2
Also, wir haben schon eine gemeinsame Tochter, wo er Unterhalt zahlt.
Mein Mann wohnt aber nicht bei uns und somit gelte ich allein erziehend.
Nun bin ich schwanger wieder von ihm.
Also wenn ich Sachbearbeiter auf dem Amt wäre würde ich mich fragen, woher kommt der Krümmel oder meint ihr nicht?
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 20:54
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ALG 2
Viel Spaß noch weiterhin :-/
Ihr betrügt den Staat und die Steuerzahler (aufgrund der Hartz4 Gesetze wohnen wir nicht zusammen *kotz*) Wegen Leuten wie euch werden die "unschuldigen" ALG2 Empfänger mit durch den Dreck gezogen. Hoffentlich sch... euch mal jemand an!
Mitglied inaktiv - 22.04.2007, 22:54
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ALG 2
Hallo,
was ist dein Problem, jeder hat seinen eigenen Wohnsitz.
Wer sollte uns ansch.......!
Er wohnt 40 km entfernt von mir, und fährt jeden abend heim.
Was ist daran verboten?
Du solltest vorsichtig mit deinen Äusserungen sein!
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 09:21
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ALG 2
Das Problem ist, das du gezielt sagst, wegen der Hartz4 Gesetze wohnen wir nicht zusammen. Also habt ihr es auch in Zukunft nicht vor weil euch dann ja Geld durch die Lappen gehen könnte
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 11:12
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ALG 2
Da fehlte noch was vom Text:
Das ist m. M. nach Betrug und Ausbeuterei. Und warum willst du nicht sagen das er der Vater ist... Finde es merkwürdig und absolut nicht in Ordnung
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 11:14
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ALG 2
Hallo Mausi!!
Ich kann Dir diese Frage leider nicht so beantworten, aber du wirst zu Unrecht verurteilt.
L.G.
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 11:25
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ALG 2
Ich bin ganz deiner Meinung. Bei uns verheirateten Paaren wird dreimal geschaut, ob wir auch ja nicht einen Euro zuviel verdienen und die nichts zahlen brauchen. Ich verdiene 1400,00 brutto im Monat und mein Mann bekommt kein Hartz-IV, weil ich ca. 20 EUR im Monat zuviel verdiene.
Die Unverheirateten können da halt mogeln und sagen: Nö wir sind doch keine Lebensgemeinschaft. Wir wohnen doch 40 km von einander entfernt. Kenne da auch so zwei Fälle. Solche Leute, da könnt ich ko...
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 11:59
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ALG 2
Ich denke das es euer Problem ist, wenn ihr verheiratet seid.
Ich bin es noch nicht, vielleicht irgendwann einmal.
Es ist aber auch nicht einfach zu entbehren und auf ein geregeltes Familienleben zu verzichten nur um des Geldes wegen.
Das würdet ihr bestimmt nicht wollen!
Mitglied inaktiv - 23.04.2007, 12:11