Frage:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die Klärung vorher.
Situation:
Ich werde ab Geburt unseres Kindes im April in Elternzeit gehen. Da ich vorher arbeitslos war und danach dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, erhalte ich meine Alt-Ansprüche ALG 1 nicht (ruhen). Nach einem Jahr zu Hause will ich wieder arbeiten.
Mein Mann (Geringverdiener, 850 netto), möchte gern gleichzeitig mit mir in Elternzeit gehen. Um zwischendurch nicht gekündigt zu werden, will er 2 Jahre Elternzeit bei seinem Arbeitgeber durchsetzen, aber im ersten Jahr nach 4 Monaten dann für 8 Monate 30 Stunden arbeiten.
Wir überlegen nun, wer das Elterngeld beantragen soll: Wegen meiner Arbeitslosigkeit vorher käme ich nur auf den Mindestbetrag von 300 Euro. Da ich nach Geb. nicht arbeiten kann (Elternzeit + auch medizin. Gründe) muss ich für mich und Kind ALG 2/Hartz 4 beantragen. Soweit ich weiß, werden dann Elterngeld und Hartz 4 verrechnet.
Würde - da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft ist - sein Elterngeld auch komplett in die Berechnung des Hartz 4 eingehen oder bestünde für ihn ein Schutzbetrag von 300 Euro auf das Elterngeld, so dass nur sein Lohn in den 8 Monaten angerechnet wird? (da er ja vor EG-Antrag gearbeitet hat?).
Ich werde nach einem Jahr deshalb auch wieder arbeiten, weil ich von uns beiden das deutlich höhere Gehalt habe, vorher aber auch aus medizinischen Gründen/Schwangerschaftskomplikationen keinen 30-40-Stunden Job in meinem Beruf schaffe.
Es wäre toll, wenn Sie uns einen Tip geben könnten, für wen das EG sinnvoller ist oder wo wir weitere Infos finden.
von
April2014
am 17.02.2014, 15:18
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
Hallo,
Sie werden keinen ArbeitslosenGeld 2 bzw. Hartz IV für die Lohndifferenz erhalten. Es besteht hier eine Erwerbsobliegenheit, Ihr Mann muss sehen, dass er seine Familie so weit wie möglich selber ernährt. anstelle in Elternzeit zu gehen wäre es sinnvoller, sich eine weit umfassendere Tätigkeit zu suchen.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass Ihr Plan gar nicht aufgehen wird.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2014
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
Dein Mann wird nicht in Elternzeit gehen können.
Er hat Dich und das Kind zu versorgen und es ist nicht notwendig dass zwei Erwachsene Zuhause sind und der Steuerzahler das dann bezahlt.
Das Jobcenter wird da nichts zahlen, wenn er sein Einkommen freiwillig reduziert.
Ihr könnt Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen bis Du wieder arbeiten gehst.
von
Sternenschnuppe
am 17.02.2014, 15:29
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
1. Worauf basiert deine Meinung (hast du dafür Paragraphen aus dem SGB?)? Beide Eltern haben das RECHT in Elternzeit zu gehen.
2. Gilt diese Einschätzung auch, wenn einer der beiden Erwachsenen Pflege + Haushaltshilfe benötigt und nicht arbeitsfähig ist und der andere nur deshalb zuhause bleibt, um Mutter und Kind zu betreuen?
Das mein Mann in Elterzeit geht, ist der Situation geschuldet, dass ich nach der Geburt für ca. 6 Monate hilfsbedürftig bin (keine Fantasie, sondern wegen der Komplikationen die u.a. auch noch mehrere OPs nach sich ziehen werden).
Alternativ kann der Steuerzahler natürlich auch für meine Pflege aufkommen, dann kann mein Mann in der Zeit arbeiten.
Heisst das, wenn wir korrekt handelt, dann verzichtet mein Mann auf Elternzeit und ich melde mich krank und beantrage dann das ganze Paket mit Pflege, Haushaltshilfe, Reha usw. usf.?
von
April2014
am 18.02.2014, 21:02
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
Davon ab muss er mit 850 Euro netto eh aufstocken, da er uns so gar nicht ernähren kann.
(mein Gehalt hat uns getragen, und dies fällt nun wegen Arbeitslosigkeit und Erkrankung/Schwangerschaftskomplikationen) weg.
Es sind also gerade mal 200, wenn er später 30 Std. arbeitet, ca. 120-130 Euro weniger als sein "normales" Gehalt.
Im Gegenzug spart man bei mir Krankengeld, Haushaltshilfekosten etc.
von
April2014
am 18.02.2014, 21:08
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
Aber nicht beide gleichzeitig wenn man sich das nicht leisten kann !
Wen. Du sehr krank bist kann es eine Haushaltshilfe geben. Dies könnte dann Dein Mann machen, wenn die Krankenkasse das genehmigt !
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2014, 13:19
Antwort auf:
ALG 2 und Elterngeld: Frisst der Nebenverdienst das EG??
@Frau Bader:
Er arbeitet bereits 35-40 Stunden für das Gehalt! Eine weit umfassendere Tätigkeit hätte er sich längst gesucht, wenn es die denn für ihn gäbe. Selbst wenn er da noch für Weihnachts-, Nachts- und Feiertagszuschläge ranklotzt (was er in der Vergangenheit bereits getan hat), kommt nicht wirklich mehr dabei heraus.
Zusammengefasst: Nur weil ich Hauptverdiener/Akademikerin bin (die nebenbei das Steuersäckel über die Jahre gut gefüllt hat und - sollte ich die nächsten Monate gesundheitlich überstehen - ab nächstem Jahr weiterhin über Jahrzehnte weiter gut füllen wird) und der Mann, den ich liebe, nunmal keinen so tollen Job hat, werden wir beide jetzt dafür bestraft, dass ich (unvorhergesehen) krank bin und mal für einige Monate nicht einsetzbar?!
Ich meine das so, dass man bei einer Schwangerschaft ja nicht grundsätzlich davon ausgeht, dass eine schwere Komplikation nach der anderen kommt, sondern man eben zur Not auch nach dem Mutterschutz wieder arbeiten geht (kenne einige Mütter die das so machten).
Ich dachte, laut Mutterschutzgesetz darf ich als Schwangere nicht benachteiligt werden? Aber das ist wohl ein Trugschluß. Langsam dämmert mir, warum immer weniger Akademikerinnen Kinder bekommen (gibt ja offizielle Statistiken dazu).
@sternschnuppe: Danke für den Hinweis mit der Haushaltshilfe. Aber wie meinst du das, dass mein Mann das übernehmen könnte (sorry, mir gehts wegen der Schwangerschaft grad nicht so toll, bin vielleicht etwas langsam im Begreifen)?
von
April2014
am 20.02.2014, 23:45