Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Frage: mein Chef hat mir mitgeteilt, daß er mich aus betriebsbedingten Gründen nicht nach 12 Monaten Elternzeit sondern erst zwei Monate später gerne wieder wie besprochen und von mir auch unbedingt gewünscht,auf Teilzeitbasis anstellen kann, was er mir auch schriftlich bestätigt hat. meine Elternzeit endet zu 23.05.12.Leider ist unsere finanzielle Situation momentan nicht die beste, weshalb ich 2 Monate ALG 1 beantragen möchte. Mein Partner hat in diesen zwei Monate Elternzeit auf 300,-Basis beantragt und bewilligt bekommen, was bedeutet, daß ich auch die vom Arbeitsamt geforderten 15 Std./Woche vermittelbar wäre. Ich habe mich jetzt vorab nochmal beim Arbeitsamt erkundigt. Heute bekam ich einen Rückruf, daß ich ALG 1 erst bekommen kann, wenn mir eine Kündigung von meiner Arbeit vorliegt...und mich quasi zum 1.8.12 neu anstellen lasse. Ich denke mein Chef würde sie mir auch ausstellen, er will mich ja auch als Kraft unbedingt wieder haben. Ist eine Kündigung aber überhaupt mgl. nach der Elternzeit? In beiderseitigem Einverständnis geht da ja auch nicht, sonst gibts ja auch nichts. Bin da jetzt etwas überfordert, war noch nie arbeitslos. Welche Möglichkeiten gibt es für mich? Vielen Dank im voraus.
von emmasmum am 26.04.2012, 22:08