Hallo. Ich habe noch bis Februar Anspruch auf Elterngeld. Da uns das Geld dann nicht mehr reicht, muss ich auf 400 Euro irgendwo arbeiten. Da ich aber noch nichts in Aussicht habe meine Frage:
Kann ich nach der Elternzeit, also ab März, ALG1 beantragen um einige Monate finanziell zu überbrücken? Und muss ich dann dem Arbeitsmarkt voll oder nur Teilzeitig zur Verfügung stehen? Ich habe noch 5 Monate Anspruch auf ALG1, da ich nach dem Auslaufen meines letzten Arbeitsvertrages (war dann auch gleich schwanger) arbeitslos wurde und dann schon 7 Monate ALG1 bezogen hatte. Und eine weiter Frage: wie wird das ALG1 dann berechnet? Hatte die 7 Monate lang ca. 700 Euro bekommen. DANKE für Ihre Antwort!
Gruß Melanie
Mitglied inaktiv - 05.01.2011, 21:34
Antwort auf:
ALG 1 nach Elternzeit?
Hallo,
wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bekommen Sie ArbGeld1, wenn nur TZ, dann nur anteilig.
Wenn Sie die drei Jahre zuhause waren, wird das ArbGeld 1 pauschalisiert ausgezahlt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2011
Antwort auf:
ALG 1 nach Elternzeit?
dein anspruch errechnet sich nach verfügbarkeit. wenn du 100% arbeiten kannst, dann bekommst du 700€, wenn du nur 50% arbeiten kannst, dann ca.350€.
an deiner stelle würde ich aber weitersuchen, ein minijob ist doch eigentlich immer zu finden, damit du deinen anspruch für noch härtere zeiten nicht verwirkst...
Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 19:26
Antwort auf:
ALG 1 nach Elternzeit?
Dankeschön für die Antwort, sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Hm......ja dann werd ich wohl nach was suchen bevor ich das ALG1 in Anspruch nehme. Grüße
Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 20:34