Frage:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Sehr geehrte Frau Bader, am heutigen Tag (14.6.) wäre regulär mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit. Mein Chef hat sich in den letzten 5 Wochen nicht einmal auf Nachfrage dazu geäußert ob und wann ich überhaupt wieder anfangen könnte zu arbeiten. Außer (Zitat) am heutigen Tag (14.6.): " entweder sie kündigen selber, oder wir machen einen Aufhebungsvertrag". Nun meine Frage....würde mir denn ALG 1 zustehen wenn ich diesen Aufhebungsvertrag unterschreibe? So schnell bekomme ich ja keinen neuen Job, auch wenn ich Bewerbungstechnisch nicht untätig war. Zudem muss ich sagen das unser Verhältnis zueinander nicht das Beste war. Mobbing durch Angestellte und sehr unregelmäßige Arbeitszeiten um einen aus der Firma zu bekommen. Es sind in diesem einen Jahr 7 Leute gegangen weil es phsychisch nicht zumutbar ist . Ich selbst würde es auch nicht aushalten dort weiter zu bleiben und war vor der Schwangerschaft auch ca. 6 Monate Krank geschrieben. Habe mich auch anderweitig beworben und war auch zum Probearbeiten. Es ginge also um ca. 2-3 Monate die ich überbrücken müsste. Auf was müsste ich achten, das mit keine 3 Monatige Sperre von Amt aufgedrückt bekomme ? Unterschrieben habe ich noch nichts. Wollte mich erst informieren. Ich Danke ihnen für ihre Antwort.
von
Mami von Franzi
am 14.06.2016, 13:42
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Hallo,
Sie bekommen dann keine Sperre, wenn der AG sowieso gekündigt hätte - was ja nicht der Fall ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Wars du denn heute bei der Arbeit?
Ich wäre hingegangen. Wenn dein Chef dich nicht gebrauchen kann muss er DIR kündigen, aber die Kündigungsfrist einhalten.
Dann direkt zum Amt und nach der Kündigungsfrist steht dir auch ALG 1 zu.
LG
von
Lewanna
am 14.06.2016, 15:10
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Nö, bekommst eine Sperre. Egal ob Du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Du hast ja einen Job den du dann freiwillig aufgibst - so sieht es dann jedenfalls das Amt im wahrscheinlichsten Fall.
Wenn Dein AG dich nicht mehr beschäftigen will oder kann, dann MUSS er kündigen.
Bist Du heute zur Arbeit erschienen? Falls ja, spitze, weiter so. Sorg dafür das das beglaubbar ist.
Falls nein, morgen auf jeden Fall hin. Für jeden Tag wo er dir keine Kündigung gibt bzw auch für die Zeit bis diese greift, steht Dir Geld zu - Dein Part ist es nun nachweißbar belegen zu können das Du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Und sobald die Kündigung kommt ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Der Richter wird sich freuen und die Hände reiben würde ich mal sagen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 15:12
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Das gibt auf jeden Fall eine Sperre.
Es sei denn Dein Arzt bescheinigt Dir dass es die Gesundheit gefährdet wenn Du weiterhin da arbeitest.
Bei Mobbing und Co würde ich alle Register ziehen.
Konkret : Krankschreibung für 1-2 Wochen, in der Zeit mit Amt und Arzt klären wie Du da ohne Sperre rauskommst.
Bescheinigt Dir der Arzt das ( bei der Vorgeschichte wahrscheinlich ) , dann kannst Du ggf. selbst kündigen oder den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Vielleicht sogar mit Abfindung ( muss man ausrechnen ob sich das lohnt )
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 15:30
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Das unentschuldigte Fehlen heute wäre erst mal das dringendste Problem. Ich würde morgen auf jeden Fall hingehen! Sonst gibts Probleme wie Abmahnung, Gehaltskürzung, am Ende ist die Kündigung noch berechtigt wegen unerlaubten Fehlens.
Du musst überlegen ob du diese 2-3 Monate noch aushalten willst und kannst. Wenn definitiv nicht, dann bleibt tatsächlich der Aufhebungsvertrag als Möglichkeit, allerdings gibt das dann eine Sperre beim ALG.
Eine Krankschreibung für 2-3 Monate .... da muss man erst mal einen Arzt finden, der das als berechtigt ansieht. Das ist schon eine lange Zeit und es geht immerhin um 2-3 Monatsgehälter Lohnfortzahlung, die der AG und die Krankenkasse stemmen müssen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 16:23
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Ja ich bin heute zur Arbeit erschienen und musste gleich meinen Urlaub nehmen ( 12 Tage), die mir dieses Jahr noch zustünden. Mein Hausarzt
würde mich definitiv für diese Zeit noch krank schreiben. Also bin ich zumindest erstmal für diese 12 Tage "abgesichert". Und durch die Krankschreibung ja dann sicherlich auch. Mein AG kündigt prinzipiell niemandem ( damit man ja keine finanzielle Hilfe beim Amt bekommt) :-(. Also wäre es wohl ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen.....
von
Mami von Franzi
am 14.06.2016, 19:18
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Ja ich bin heute zur Arbeit erschienen und musste gleich meinen Urlaub nehmen ( 12 Tage), die mir dieses Jahr noch zustünden. Mein Hausarzt
würde mich definitiv für diese Zeit noch krank schreiben. Also bin ich zumindest erstmal für diese 12 Tage "abgesichert". Und durch die Krankschreibung ja dann sicherlich auch. Mein AG kündigt prinzipiell niemandem ( damit man ja keine finanzielle Hilfe beim Amt bekommt) :-(. Also wäre es wohl ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen.....
von
Mami von Franzi
am 14.06.2016, 19:18
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Du gehst morgen ! zum Arzt und lässt Dich wegen Mobbing krankschreiben !
Dein Urlaub bleibt so stehen. Hallo ? Zwangsurlaub geht gar nicht !!
Den Urlaub kann der AG dann schön auszahlen nach Vertragsende.
Und dann wie oben geschildert. Arbeitsamt, alles erzählen. Fragen was sie brauchen damit es keine Sperre gibt.
Dann weist Du mehr.
So ein Arsch !!
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 19:34
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
... das ist doch Aufhetzen, Beleidigen und Befehle erteilen. Ich denke du hast hier niemandem Befehle zu erteilen. Das geht zu weit. Bleib auf dem Teppich.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 20:49
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Gegen Zwangsurlaub und Mobbing darf man sich wehren. Und bei Mobbing auch eine AU einholen. Das hier ist Mobbing
Keiner !! kann sie zwingen Urlaub zu nehmen.
Und keiner zwingt sie die Ratschläge hier anzunehmen.
Der Urlaub ist aber gerade Geld welches sie dem AG schenkt weil ER sich weigert den Vertrag zu erfüllen.
Achso, weitere Antworten von Dir lese ich nicht und weitere PN's wandern wie die erste ungelesen in den Müll.
Lass mich in Ruhe.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 21:16
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Nunja Sternschnuppe,
der AG kann durchaus bestimmen wann sie ihren Urlaub nimmt.
Für Mama von Franzi:
entweder Du gehst morgen freundlich lächelnd hin, setzt Dich und wartest Deine Zeit ab... oder der Arzt schreibt Dich krank.
DU musst gar nicht kündigen. Du bist arbeitswillig und fertig.
Wenn er meint auf Deine Arbeitskraft verzichten zu können, dann kann er Dir gerne kündigen.
Niemals nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreiben,. es sei denn Du hast schon eine neue Stelle GANZ sicher.
Aufhebungsvertrag führt zu 99% zur Sperre beim Arbeitsamt.
Steh über den Dingen und sieh es mit Abstand, auch wenn es schwer fällt.
Gruß
D
von
desireekk
am 14.06.2016, 21:52
Antwort auf:
ALG 1 bei Aufhebungsvertrag
Online gefunden :
"Hab aber was im Inet gefunden:
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Urlaubsverbrauch zwingen?
Gemäß § 4 Abs 1 UrlG kann die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes keinesfalls einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Es kann daher weder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 'auf Urlaub schicken', d.h. den Urlaubsverbrauch einseitig anordnen, noch kann sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach Urlaub 'nehmen'.
Die Urlaubsvereinbarung ist an keine bestimmte Form gebunden, sie kann sowohl durch ausdrückliche übereinstimmende Erklärung, als auch schlüssig zustande kommen (OGH infas 1990, A 13).
Neueres dazu suche ich morgen mal.
Definitiv kann der AG sie nicht zum Urlaub zwingen um sie los zu werden.
Und das will er ja.
von
Sternenschnuppe
am 14.06.2016, 22:55