Hallo Frau Bader, nach 3 Jahren Elternzeit und Umzug muss ich nun meinen AG, bei dem ich seit 2009 in Vollzeit angestellt bin, kündigen. Bekomme laut Arbeitsamt keine Sperre. Wie berechnet sich denn in so einem Fall das ALG 1? Ich arbeite aktuell bei einem anderen AG 8 Std. pro Woche. Könnte aber bis 20 Stunden arbeiten, nur will das der neue AG leider nicht....
von Zauberfee-81 am 21.01.2016, 18:00