Hallo liebe Frau Bader,
ich muss sie etwas fragen, mein Sohn ist jetzt ein Jahr alt und ich möchte wieder arbeiten gehen (Bürojob), natürlich nur noch Teilzeit. Mein Arbeitgeber verweigert mir allerdings eine Arbeitsstelle mit der Begründung: "Nach dem ersten Kind kommt ja immer gleich eins nach und Ich hätte ja versprochen nicht so schnell schwanger zu werden". Meine Frage an Sie ist nun: Ist so etwas in Deutschland überhaupt erlaubt, ich komme mir total verar....t vor (entschuldigen Sie die Ausdrucksweise). Das kann doch wohl nicht war sein, ich würde gerne dagegen angehen, was kann ich tun?
Gruß Marina
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 15:02
Antwort auf:
AG verweigert mir Teilzeitstelle im Erziehungsurlaub
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2004