AG verweigert Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - darf er das?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG verweigert Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - darf er das?

Guten Abend, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. seit 7 jahren arbeite ich als kundenberaterin bei einer krankenkasse (öffentlicher dienst, keine beamtin,kein tarifvertrag), wir haben flexible arbeitszeit (von 6.30 bis 20uhr), ca 500-600 angestellte, viele teilzeitbeschäftigte die sich ihre arbeitszeit in der o.g. zeit quasi nach abstimmung selbst aussuchen/planen können. am 15.07.09 ist meine tochter geboren, ich habe 3 jahre elternzeit beantragt. nun habe ich angefragt ob eine teilzeitbeschäftigung oder 400 eur beschäftigung nach ende des elterngelds möglich ist. mein ag teilte mir nun mit, dass dies bis zum ende meiner elternzeit nicht möglich ist. bei einem anderen ag dürfte ich aber! darf mein ag das? ich habe schon von so vielen kolleginnen gehört, dass die alle kein problem hatten, es sehr flexibel gehandhabt wird usw. und nun legen sie mir steine in den weg?! habe nun auch angst, dass mein ag nach ende meiner elternzeit sagt, sie hätten nur meinen vollzeitarbeitsplatz. dies kann ich ja mit kind nicht erfüllen, also müsste ich ja kündigen! ich denke, dass ist genau deren plan. befürchte es ist alles nur schikane bzgl. meiner person, denn bei anderen kolleginnen ist es ja kein problem. können sie mir sagen wie ich mich verhalten soll? hätte ich im schlimmsten fall (nach ende elternzeit) anspruch auf eine abfindung, wenn sie mir keinen teilzeitplatz geben oder kann ich dagegen klagen? vielen vielen dank für ihre hilfe. VG

Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 23:09



Antwort auf: AG verweigert Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit - darf er das?

Hallo, der AG muss betriebliche Gründe nennen, um abzulehnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2010



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