hallo, mein arbeitgeber setzt im juli u august erstmal,uns mitarbeiter mit den stunden runter aufgrund schlechter auftragslage. meine frage, ich bin im 4 monat schwanger. ab september bekomme i beschäftigungsverbot. meien frage darf er auch bei mir kürzen oder greift da der muschu? ich hätte ja sonst benachteiliung in der berechnung vom elterngeld u beschäftigungsverbot geld, obwohl ich eigentlich eien volle stelle habe. vielen dank im vorraus katrin
von katrindd am 28.06.2012, 17:00