Hallo Frau Bader! Ich hatte gestern schon geschrieben, kann aber meinen Beitrag nicht finden, darum noch einmal! ;-) Ich habe mehr als Fristgerecht einen Antrag auf Elternteilzeit mit Dienstantrittswunsch ( Anfang Jan. 2012), Arbeitszeitverteilung und Wochenarbeitszeit gestellt. (AG hat mehr als 700 Beschäftigte) Mein AG hat darauf NICHT reagiert und erst nach meinem telefonischen Drängen ( 6 Wochen nach Antragstellung!!!) einen Gesprächstermin eingeräumt.Hierbei wurde mir wenig Hoffnung bezügl. der Verteilung der Arbeitszeit gemacht. Teilzeit: Ja! Stundenverteilung: nur wenn ich kompromissbereit bin. Und auch dann sei es gaaanz schwierig! Kompromisse sind aber kaum möglich, da ich mit zwei Kindern und festen KiGa-Zeiten einfach kaum flexibel sein kann! Ist es nicht so, das ich auf meine Wunscharbeitszeit bestehen kann, da mein AG nicht fristgerecht meinen Antrag abgelehnt hat? Mein Dienstantritt sollte in etwa 2 1/2 Wochen sein, ich habe bisher weder ein Stellenangebot noch etwas schriftliches in der Hand. Wie reagieren, wenn mir der Arbeitsvorschlag meines Arbeitgebers nicht möglich ist? Müsste ich mein Recht beim Arbeitsgericht einklagen? Kann ich einfach ablehnen? Ab wann/ welcher Frist sollte man seine Arbeitnehmerrechte an eine Anwalt weitergeben ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und eine angenehme Adventszeit! ;-) Maite
von Maite am 13.12.2011, 21:40