AG möchte Arbeitsverh. in gegenseitigem Einvernehmen beenden, Ende EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG möchte Arbeitsverh. in gegenseitigem Einvernehmen beenden, Ende EZ

Hallo und guten Tag Meine EZ geht bis zum 19.08.11. Seit 11/05 bin ich durchgehend in EZ. Vorher habe ich ca 9 Monate Teinzeit gearbeitet. Davor 3 Jahre EZ in denen ich auf 400 € Basis arbeitete und davor etwa 1,25 Jahre fest. Seit 10/00 bin ich dort beschäftigt. Gestern kam Post. Er kann mich wegen Umstruckturierungen nicht am alten Platz einsetzen, auch eine Beschäftigung in unserem Büro bei einem Kunden ist doch nicht möglich wie ursprünglich im April besprochen. Sie bieten mir an das Arbeitsverhältnis zum 19.08. in gegenseitigem Einvernehmen zu beenden. Angenommen ich nähme es so hin. Hätte das für mich nicht nur Nachteile? Vor allem beim Arbeitsamt? Es gäb doch sicher eine Sperre. Aber klagen? Wenn ich gewinne (wovon ich eigentlich ausgehen würde da er meines Wissens verpflichtet ich mich weiterzubeschäftigen) dort wieder arbeiten gegen die ich geklagt habe? Wenn ich richtig informiert bin wird die Elternzeit mitgerechnet bei den Kündiungszeiten? Wie sieht das aus bei einer Abfindung? Ich bin wirklich kein Mensch der nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist aber einfach so abschieben lassen möchte ich mich nicht. Schließlich wußten sie schon seit April das ich im August (bzw Anfang September wegen vorheriger Kur wo ich auch anbot die 2,5 Wochen in denen ich wieder arbeiten müßte unbezahlten Urlaub zu nehmen) wieder anfangen möchte. Liebe Grüße und ein schönes WE

von Arnanja am 25.06.2011, 08:58



Antwort auf: AG möchte Arbeitsverh. in gegenseitigem Einvernehmen beenden, Ende EZ

Hallo, eine Abfindung ist Aushandlungssache. faustformel ist 1/2 Gehalt pro Jahrd er Betriebszugehörigkeit (inkl. EZ). Sie sind mglw. gesperrt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2011



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