Frage: AG insolvent

Guten Tag Frau Bader, Mein AG hat gestern Insolvenz angemeldet. Heute hatten wir ein Gespräch mit der Insolvenzverwalterin. Wir erhalten alle für Januar bis März Insolvenzausfallgeld. Sie plant nicht in diesen 3 Monaten Mitarbeiter freizustellen oder zu kündigen. Wir sollen alle weiterarbeiten wie bisher. Ich gehe am 28.4. in Mutterschutz. Meine Fragen an an Sie: 1. Da eine Kündigung/Freistellung ausgesprochen werden soll und nach 3 Monaten kein Insolvenzausfallgeld mehr gezahlt wird, wer zahlt mir mein Gehalt im April? Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld obwohl ich ungekündigt bin? 2. Wer zahlt mir den Arbeitgebrranteil vom Mutterschutzgeld? 3. Wie versteht es sich mit der Elternzeit? Habe ich trotz Insolvenz Anspruvh auf 3 Jahre Elternzeit? D.h. bin ich 3 Jahre kranken- und sozialversichert, obwohl es meinen AG wohl nicht mehr geben wird? Besten Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen grüßen

von Minba am 21.01.2014, 17:40



Antwort auf: AG insolvent

Hallo, Ich verstehe nicht, was nach den drei Monaten sein soll. Grundsätzlich gilt: Wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2014



Antwort auf: AG insolvent

Mir ist gerade noch eine Frage in den Sinn gekommen: Habe ich nun noch Urlaubsanspruch, wenn das Insolvenzverfahren beantragt wurde? Danke und mfg

von Minba am 21.01.2014, 18:25



Antwort auf: AG insolvent

Hallo Frau Bader, Jetzt ist mir bei dem ganzen Trubel ein Fehler unterlaufen. Bei Frage 1 soll es heißen: da KEINE Kündigung/Freistellung..... Bitte entschuldigen Sie die Rechtschreibung. Mit Kind und Tablet ist es manchmal etwas schwierig.

von Minba am 21.01.2014, 19:01



Antwort auf: AG insolvent

Puh....ich habe mal gelesen, dass Insolvenzgeld kein Einkommen im Sinne des MuSchG und BEEG ist. Ich hoffe, jemand weiß gegenteiliges, sonst wäre es echt bitter! Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.01.2014, 20:16



Antwort auf: AG insolvent

http://www.kanzlei-blaufelder.com/elternpech-bei-insolvenz-insolvenzgeld-erhoht-nicht-das-elterngeld/ Finde das auch sehr ungerecht irgendwie ....

von Sternenschnuppe am 21.01.2014, 20:21



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