Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wenn man privat krankenversichert ist? Es steht zwar überall, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld vom letzten Netto und auch bei privat krankenversicherten Personen unter Anrechnung von € 13 fiktives Mutterschaftsgeld ermittelt wird. Was aber ist bei privat Krankenversicherten das zu Grunde zu legende Nettoentgelt? Das tatsächliche letzte Netto (d.h. Brutto abzüglich Steuern, RV, AV) oder ein fiktives Netto (Brutto abzüglich Steuern, RV, AV und abzüglich fiktivem gesetzlichem KV-Beitrag und PflegeV-Beitrag)? Leider finde ich immer nur dass das letzte Netto zu Grunde zulegen ist und dann den Hinweis es handelt sich um das Brutto vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Vielen Dank für einen kurzen Hinweis!!
Mitglied inaktiv - 21.01.2009, 14:10