Frage: AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, in der 33. SSW bekomme ich vom Arzt die Bescheinigung zum Entbindungstermin und schicke diesen ausgefüllt an meine KK. Da ich angestellt bin ( aber derzeit im Beschäftigungsverbot) müsste der AG meines Wissens nach die KK-Zahlungen bis auf mein Nettogehalt aufstocken. Wie ist da die Verfahrensweise, muß ich auf den Mutterschaftsgeldbescheid von der KK warten und dann damit zum AG mit der Bitte um Zuzahlung? Ich möchte die Lücke von der letzten Lohnfortzahlung bis zum ersten Mutterschaftsgeld so gering wie möglich halten, da mein Mann aufgrund Selbständigkeit auch kein regelmäßiges Einkommen hat. Danke. LG Blümchen

Mitglied inaktiv - 18.08.2011, 10:34



Antwort auf: AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

Hallo, Sie bekommen vom AG bis zum beginn des Mutterschutzes ganz normal den Nettolohn weiter, die KK ist erst ab dem Mutterschutz mit drin. Dann zahlt die KK bis zu 13 €/Tgl., den rest bis zum normalen Lohn zahlt der AG - manche AGs machen das erst am Ende des Mutterschutzes, das würde ich mit der Lohnbuchhaltung klären. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2011



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