AG Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2017 bekam ich mein erstes Kind und ging 2 Jahre in Elternzeit. Am 19.6.19 hätte ich wieder anfangen sollen zu arbeiten, jedoch kam am 6.6 mein zweites Kind (ET 3.6). Ich hatte bereits im Februar meinem Chef ein Schreiben zukommen lassen, dass ich zugunsten des Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig zum 22.04 beende, wie es mir meine Krankenkasse geraten hatte. Dort wurde mir gesagt, ich würde den vollen AG Zuschuss bekommen, da die vorausgegangene Elternzeit ausgeklammert würde und der Lohn vor dieser Zeit zählen würde. Nun hat mir das Steuerbüro, welches die lohnabrechnungen für meinen Chef macht, mir 0- Abrechnungen erstellt. Dort wurde mir gesagt, ich hätte keinen Anspruch auf den AG Zuschuss, meine Krankenkasse hätte es ihnen sogar bestätigt- da ich im letzten Jahr kein Einkommen hatte. Was stimmt denn nun? Und falls ich einen Anspruch auf den Zuschuss habe - wie kann ich ihn durchsetzen? Muss ich gegen das Steuerbüro vorgehen, oder gegen meinen Chef? Dem will ich ungern Schwierigkeiten machen. Vielen Dank

von Ashey am 11.07.2019, 16:11



Antwort auf: AG Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Hallo, da soll Ihr AG mal § 20 MuSchG iVm § 16 BEEG lesen. Da steht der Anspruch drin. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: AG Zuschuss Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Das was die KK gesagt hat. Hast du die laufende EZ beendet, hast du vollen Anspruch. Wer immer bei der kk angefragt hat und diese Auskunft bekommen hat hat wohl vergessen auf die beendete EZ hinzuweisen. Anders ist die Antwort nicht zu erklären. Kann zudem auch jeder im Gesetz nachlesen.

von Felica am 11.07.2019, 18:14



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