Liebe Frau Bader, wie gebeten stelle ich meine Frage heute noch einmal. Ich bin in einem Supermarkt als Werkstudentin angestellt. Von meinem Lohn werden mir daher nur 9,95% Rentenversicherung abgezogen. Krankenversichert bin ich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung als Studentin, wodurch ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Von meiner Krankenkasse bekomme ich das Mutterschaftsgeld mit vollem Tagessatz, also 13€/Tag, ausbezahlt. Mein Arbeitgeber weigert sich allerdings den AG Zuschuss zu bezahlen, mit der Begründung ich würde ja nur Rentenversicherung zahlen. Insgesamt fehlen mir dadurch über 1000€. So wie ich den Gesetzestext verstehe, haben Frauen, die in der gesetzlichen Versicherung sind und Anspruch auf Krankengeld haben ODER denen aufgrund der Schutzfristen das Arbeitsentgelt wegfällt. Letzteres würde ja auf mich zutreffen. Mein AG geht darauf aber überhaupt nicht ein... Oder verstehe ich es doch falsch? Welche Gründe hätte der AG denn berechtigterweise nicht zu zahlen? LG
von Schmutzfink am 06.01.2012, 16:55