Frage: AG Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich bin Selbständig und führe einen Friseursalon. Einer meiner Mitarbeiterin ist schwanger und im 6 Monat habe ich sie ins BV geschickt, nun habe ich erfahren das sie meine Kunden aus dem Laden anschreibt und denen erzählt das sie Freiberuflich unterwegs wäre. Darf sie das? Ich weiß von nichts das sie nebenbei Selbständig ist oder sonst was. Darf sie überhaupt weiter nebenbei als Friseurin arbeiten? Sie verteilt in der Öffentlichkeit Visitenkarten, wo drauf steht Friseurmeisterin und Freiberuflich unterwegs.

von Nicole15 am 28.05.2019, 10:21



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Der AN darf keine Tätigkeit in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber ausüben - es sei denn, es wurde ihm ausdrücklich gestattet (was ja blödsinnig ist). 2. Ich würde sie erst einmal abmahnen - das Verhalten könnte uU sogar zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen (extrem geschäftsschädigend) - trotz Schwangerschaft 3. Das BV würde ich beenden - soll sie doch irgendetwas arbeiten (das Abschreiben der Karteikarten finde ich seeehrr gut). 4. Ganz ehrlich - ich an Ihrer Stelle würde platzen. Das ist schon schwer unverschämt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2019



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Das ist eine Frage des Arbeits- und nicht des Familienrechts. Wenn dich an einen Anwalt vor Ort.

von ALF0709 am 28.05.2019, 10:39



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

das ist doch Unsinn, viele Frauen fragen bei BV, ob sie ihren Zweitjob/Selbständigkeit weiterhin ausüben dürfen. Und da die MA schwanger ist ist die FRage selbstverständlich RUB

von la-floe am 28.05.2019, 10:48



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Nein, sie darf nicht einfach nebenbei arbeiten, wenn du vertraglich geregelt hast, dass Nebentätigkeiten mit der als AG abzusprechen sind bzw. deiner Zustimmung bedürfen. Was sie natürlich auch nicht darf, ist dir Kunden jetzt so abwerben. Grundsätzlich arbeitet sie ja noch bei dir bzw. hat einen Arbeitsvertrag mit dir und ist dir daher auch zu Loyalität verpflichtet. Hast du selbst so eine Visitenkarte? Wie sicher ist die Information über ihr Abwerbungsversuche? Wenn es nur Hören-Sagen ist und du nichts genaues weißt... Ich würde ein Gespräch mit ihr darüber führen.

von cube am 28.05.2019, 10:52



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Was sie allerdings (meines Wissens nach) machen darf ist in einer selbstständigen Tätigkeit die gleiche Tätigkeit auszuüben, die du ihr als Angestellte untersagt hast. Beschäftigungsverbote bzw. das Mutterschutzgesetz im Allgemeinen gelten nicht für Selbstständige. Als Selbstständige trägt sie die alleinige Verantwortung für sich und ihr Kind und wenn sie es durch eine Tätigkeit in Gefahr bringt, dann ist das eben so. Ändert aber nichts an der Frage, ob sie die Selbstständigkeit überhaupt erst hätte beginnen dürfen.

von Dojii am 28.05.2019, 11:01



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Theoretisch möglich: BV beenden. Sie hat sofort wieder ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Lass sie Kundenkarteien erstellen oder abtippen. Welcher Kunde welche Farbe ;-)

von HeyDu! am 28.05.2019, 11:18



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Sie fragt als ARBEITGEBERIN, was sie GEGEN IHRE ARBEITNEHMERIN unternehmen kann, wenn sie ihr ein BV erteilt hat und diese selbständig die Arbeit fortführt (sie fragt nach Kündigungs- oder Abmahnmöglichkeiten im Prinzip) und das ist glasklar Arbeitsrecht. Wenn du keine Ahnung, solltest du lieber nicht andere beschuldigen Unsinn zu erzählen. Die Sache würde übrigens im Streitfall vorm Arbeitsgericht landen. Und was verhandelt man da? Arbeitsrechtssachen oder machen die jetzt auch Familienrecht?

von ALF0709 am 28.05.2019, 11:23



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Erstmal Entschuldigung, ich habe mich hier absolut vertan, habe das Familienrecht übersehen. 2 tens habe ich das schriftlich von meinen Kunden was sie geschrieben hat und die Visitenkarte habe ich auch gesehen. Ich erzähle kein Unsinn oder falsche Dinge !

von Nicole15 am 28.05.2019, 11:41



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

In der Überschrift steht, daß es hier durchaus auch um - ich zitiere: "Recht am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft" geht, und wenn ich hier so herumblättere würde gefühlt jede zweite Frage im Streitfall vor dem Arbeitsgericht enden, wenn ALF das schon als Kriterium anführt. Wenn Du die Frage andersherum, also aus Sicht Deiner Mitarbeiterin, gestellt hättest, wäre die übliche Riege der BV-Prüfer gekommen und hätte Dir was gehustet ob Deines Verhaltens. Und keiner hätte gemosert, daß die Frage hier nicht hingehört. Jede Wette!

von Strudelteigteilchen am 28.05.2019, 11:55



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Nein, das kurze Streitgespräch hier hat nichts mit dir zu tun oder soll bedeuten, dass du nicht die Wahrheit sagst. Sofern du vertraglich vereinbart hast, dass sie Nebentätigkeiten von dir genehmigen lassen muss, darf sie die selbständige Tätigkeit nicht ausüben. Der Hauptvertrag bei dir ist ja noch gültig und daher ist sie eben auch rechtlich an ihn gebunden. Kunden abwerben darf sie damit auch nicht - sie ist deine MA und dir zu Loyalität in diesem Sinne verpflichtet. Solltest du im Vertrag mit ihr eine Nebentätigkeit nicht mit Genehmigung deinerseits verbunden haben, darf sie trotz BV bei dir einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Das BV bezieht sich ja nur auf den Arbeitsplatz bei dir. Du könntest aber natürlich das BV wieder aufheben und sie Büroarbeit machen lassen, Laden fegen, Telefondienst, Kunden mit Kaffe etc versorgen. Da du ganz sicher weißt und auch beweisen kannst, das sie da unrechtmäßig handelt , würde ich sie zum Gespräch bitten und das Ganze mit ihr mal kurz besprechen und sie über die Rechtslage mal aufklären bevor ich ggf rechtliche Schritte einleiten würde. Was sie da tut, ist eben geschäftsschädigend für dich und da spielt ihre Schwangerschaft keine Rolle.

von cube am 28.05.2019, 12:00



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

1. Stelle ich mir die Frage, warum du ihr überhaupt ein BV gegeben hast? Offenbar erfreut sie sich doch bester Gesundheit und wie heißt es so schön? Man sieht sich immer 2x – nun laß´mal die Sachbearbeiterin der Krankenkasse wo du das BV abrechnen willst eine Kundin vor deiner MA sein…… 2. Kannst du dir vorstellen, dass sie deine Kundenkartei hat mitgehen lassen (wie kommt sie sonst an die Adressen deiner Kunden)? Dann würde ich die Gute schnellstens anzeigen! 3. Ich würde das BV schnellstens zurücknehmen und das persönliche Gespräch mit der Dame suchen (mit Zeugen).

von KielSprotte am 28.05.2019, 12:01



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Genau das habe ich auch gelesen, Arbeitsrecht Schwangerschaft und deswegen Wollte ich mir hier einfach mal Rat holen, aber als Arbeitgeberin wohl eher schwierig hier. Aber ok, ich werde mir auf jeden Fall wo anders Rat holen. Danke an die, die mir ordentlich geantwortet haben.

von Nicole15 am 28.05.2019, 12:02



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

nein. wenn sie deine angestellte ist muss sie JEDE arbeit die sie nebenher macht VORHER von dir genehmigen lassen. tut sie das nicht müsstest du arbeitsrechtlich gegen sie vorgehen, gerade wenn es der gleiche bereich ist. sie erhält ja weiter geld von dir. und sie zieht kunden ab, das ist direkte konkurrenz und das hättest du never genehmigt. daher solltest du dich schnell anwaltlich beraten lassen auch im bezug auf schadenserstz für dich, fristlose kündigung für sie etc. das is nicht lustig sondern hockgradig geschäftsschädigend für dich und gesetzeswidrig von ihr

von mellomania am 28.05.2019, 12:40



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Tipp, fahre zweigleisig. 1. Beende sofort das BV. Lass sie antanzen zum Kaffee kochen, Zeitschriften sortieren usw. Steht dir zu. Sie kann und muss alle arbeiten machen die mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Selbst gegen usw, kassieren usw. Und zwar von einem Tag auf den nächsten. Sollte sie mit einem BV vom Arzt kommen, würde ich das prüfen lassen. Der Arzt muss dir genau sagen warum und weshalb. Sammeln da auch Beweise. Auch AU würde ich prüfen lassen. 2. Lass dich von einem Anwalt für Arbeitsschutz beraten was du machen kannst. Ich denke mal du wirst sicherlich vertraglich aufgenommen haben das jegliche Nebenbeschäftigung anzugeben ist. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen das die Verwendung des Kundenstammes durchaus Schadensersatzansprüche und Kündigung rechtfertigen. Aber da bin ich Laie. Also nein, das ganze ist so nicht ok. Sie kann nicht hingehen und für die Tätigkeit bei dir ein BV bekommen um die gleiche Tätigkeit dann weiter zu machen. Das ist nicht Sinn des ganzen. Deshalb beweise sammen falls das vor Gericht endet.

von Felica am 28.05.2019, 13:12



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Da muss ich nochmals einwerfen, dass man problemlos im Rahmen einer Selbstständigkeit exakt die gleichen Arbeiten ausführen darf, für die man im Angestelltenverhältnis ein BV bekommen hat. Selbstständige sind nur sich selbst (und in diesem Fall dem Kind) verantwortlich. Das Mutterschutzgesetz greift hier nicht. Hier ist einfach zu klären, ob diese Selbstständigkeit überhaupt aufgenommen werden durfte und/oder ob dadurch ggf. eine Forderung gegenüber der Angestellten geltend gemacht werden kann.

von Dojii am 28.05.2019, 13:24



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

aber darauf wurde ja auch schon hingewiesen. Hat die AP eben im Vertrag die Nebentätigkeit nicht geregelt, kann sie diese nicht grundsätzlich verbieten. Aber eben das BV aufheben wenn möglich - wodurch die selbständige Tätigkeit ja auch mehr oder weniger unterbunden würde nehme ich mal an. Ist aber die Frage, ob ich einen MA, der sich mir gegenüber so geschäftsschädigend verhält, überhaupt "behalten" möchte. Ich würde mich da tatsächlich anwaltlich beraten lassen - wenn ein Gespräch mit der MA nichts bringt oder ich kein Vertrauen mehr habe - um evt. Schadensersatzansprüche geltend machen zu können und wie es mit einer Kündigung auf Grund dessen aussieht. Ja, ist nicht das, was man sich als Schwangere wünscht, aber mal ehrlich: wer gerne bei seinem AG bleiben würde, verhält sich nicht so, oder?

von cube am 28.05.2019, 13:36



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Da ist man immer giftigen Dämpfen ausgesetzt, also das rechtfertigt ein BV generell. Auch beim Putzen, einsortieren etc. atmet man diese ein und das den ganzen Tag. Da würde ich mich als AN eher an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, wenn sie das BV aufhebt.

von ALF0709 am 28.05.2019, 14:07



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

äh ne. beim direkten kontakt mit dem mittel vielleicht aber doch nicht meter weit enfternt oder im hinterzimmer. wenn du danach gehst, ist das atmen an der bushaltestelle gefährlich.

von mellomania am 28.05.2019, 14:33



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

ein Friseursalon ist weder ein Chemielabor noch ein Atomkraftwerk...da dampft gar nichts. Auch Schwangere dürfen sich die Haare färben (sicherheitshalber Hautkontakt vermeiden) aber das war es dann auch schon. Gegen Haare schneiden, fegen, kassieren etcpp spricht rein gar nichts. floe

von la-floe am 28.05.2019, 14:35



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Ich finde das dreist und geschäftsschädigend, was die Mitarbeiterin da tut. Und ich würde darüber laut nachdenken, dass du zumindest das BV wieder aufhebst, denn dafür liegt im Friseursalon schon gar keine Notwendigkeit vor - zumindest nach der 20.SSW für Tätigkeiten bis 4 Std. täglich. Und dann würde ich mindestens eine Abmahnung rauslassen. Ich bin gespannt was Frau Bader schreibt. Und natürlich darfst du hier fragen!!

Mitglied inaktiv - 28.05.2019, 14:52



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Alf, es arbeiten Hunderte von Schwangeren in Friseursalons mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Wäre das giftige "Dämpfe", dann dürfte man das den Kunden auch nicht auf den Kopf aufbringen. Auch Kundinnen sind schwanger, und manche färben wöchentlich. Da liegst du also ganz falsch.

Mitglied inaktiv - 28.05.2019, 14:55



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Ich muss den nur 2 Stunden aushalten, die Schwangere aber den ganzen Tag. Und Haare färben wird in der Schwangerschaft sehr wohl als bedenklich dargestellt. Man sollte höchstens tönen.

von ALF0709 am 28.05.2019, 15:06



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Bei den heutigen Mitteln ist das arbeiten mit den Produkten gar kein Thema mehr. BV beim Friseur wird eher wegen stehen wie wegen dem Geruch ausgestellt. Zudem meistens eher aus Unwissenheit.

von Felica am 28.05.2019, 16:47



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

vielleicht solltest du einfach Menschen glauben, die davon Ahnung haben. Haare färben in der Schwangerschaft stellt kein Problem dar, man sollte nur nicht mit der Haut damit in Berührung kommen wenn man empfindlich reagiert. https://www.dr-gumpert.de/html/schwangerschaft_und_haare_faerben.html https://www.praxisvita.de/haare-faerben-der-schwangerschaft-wie-gefaehrlich-ist-es-15497.html https://www.kinderwunschpraxis-berlin.de/darf-ich-meine-haare-faerben/ "Dazu gibt es dann auch eine Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks: Die Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln und Dauerwellflüssigkeit stellen keine gesundheitliche Gefährdung für eine werdende Mutter und/oder das ungeborene Kind dar. Zudem sind Haarfärbemittel und Dauerwellflüssigkeiten nach der Kosmetikverordnung nach vorausgegangener strenger wissenschaftlicher Evaluierung durch das wissenschaftliche Komitee in Brüssel und das BG bzw. BGVV ausdrücklich zugelassen worden. Aus den vorgelegten Studien zur Embryotoxizität haben sich keinerlei Hinweise auf irgendwelche fruchtschädigende Wirkungen ergeben.“ Und nun hängt die schwangere Friseurin ja auch nicht den ganzen Tag mit der Nase in der Blondiercreme sondern kann auch waschen, schneiden fönen und kassieren. Nichts für ungut

von la-floe am 28.05.2019, 16:51



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Alf, was du individuell empfindest, kannst du nicht auf ganz Deutschland als Vorgabe im Mutterschutz festschreiben. Das ist lediglich dein subjektiver Eindruck, verbindliche Hinweise sind in den Merkblättern der Aufsichtsbehörden nachzulesen. Und die schreiben was anderes.

Mitglied inaktiv - 28.05.2019, 18:00



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen für Arbeitsrecht, er sagt ganz klar das was sie macht ist verboten, ich halte euch gerne auf den laufenden was passiert. Liebe Grüße

von Nicole15 am 28.05.2019, 18:48



Antwort auf: AG Beschäftigungsverbot

Danke fürs Berichten.

Mitglied inaktiv - 28.05.2019, 19:55



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