Frage: ABR aussprechen

Hallo Frau Bader... leider hatte ich auf meine Nachfrage im alten Posting keine Antwort mehr bekommen, daher frage ich jetzt nochmal über ein neues Posting! :) Sie hatten geschrieben, das am besten, günstigsten und sichersten sei zum JA zu gehen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen! Nun war meine Frage, ob ein selbstaufgesetztes Schriftstück nicht rechtskräftig sei!? Mir wurde nun auch erzählt, dass man dem KV gegenüber auch MÜNDLICH das ABR ausprechen kann und dieser dann innerhalb vom halben Jahr zum Anwalt müßte um dagegen an zu gehen! Ist das war? Vielen Dank für ihre Hilfe...

Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 22:54



Antwort auf: ABR aussprechen

Also ich habe das problem ja auch. Das JA hat nur beratende Funktion, man kann dort eine "Elternvereinbarung" unterschreiben. das kuriose ist, es muss sich laut Gesetz aber keiner daran halten. Das kann im Endeffekjt nur ein gericht bestimmen. Daher läuft es bei mir nun übers Familiengericht. Da habe ich dann auch wascin der Hand. Das JA sagte mir aber auch, dass es solange zwischen den Eltern keine Unstimmigkeiten mit den Besuchen etc, gibt kein Handkungsbedarf besteht.. Also ich persönlich halte vom JA gar nix, da es meiner meinung nach das Amt der Väter ist... . es kümmert keinen was der Vater der familie vielleicht angetan hat, es heisst immer nur...der arme Papa und so wenig zeit mit dem Kind!

Mitglied inaktiv - 31.08.2004, 09:22