Frage: 7242

Hallo, leider beschäftigt seit Wochen ein Thema. Im August diesen Jahres wollte ich wieder anfangen zu arbeiten, da mein Erziehungsurlaub aber erst im August 2005 endet nimmt mich mein Arbeitgeber erst dann hat er mir bereits gesagt, leider komme wir ohne ein zusätzliches Einkommen dann nicht mehr geldlich hin somt habe ich mich entschieden eine Teilzeitstelle anzunehmen für evtl.ein Jahr um dann zu meinem AG zurückzugehen, was ist aber wenn ich keine Teilzeitstelle finden sollte 8was ich nicht hoffe) besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld zu bekommen denn das Erziehungsgeld läuft nur noch bis August 2004. Etwas wirr aber ich hoffe es war trozdem verständlich. Vielen Dank MFG Nicole

Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 22:08



Antwort auf: 7242

Hallo, eine andere Tätigkeit ist nur mit Zustimmung des Ag möglich. Im EU kann man kein Arbeitslosengeld bekommen, da man ja einen Arbeitsvertrag hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2004



Antwort auf: 7242

Tschuldigung die Überschrift sollte nartürlich Arbeitslosigkeit sein habtte mich vertippelt. Danke

Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 22:10