Frage: 6909

Liebe Frau Bader, ich befinde mich im Moment noch im EU. Mein Arbeitsvertrag, der nur befr. war, lief 6 Monate nach der Geburt meiner Tochter (Mai 1999) aus. Momentan bin ich bei meinem Mann beitragsfrei mitversichert. Ich würde jetzt gerne für die Dauer von 3 Monaten einen Nebenjob annehmen. Wie verhält sich das mit der Krankenkasse? Die erhält ja dann die Beiträge für 3 Monate vom AG. Bin ich nach den 3 Monaten wieder automatisch betragsfrei bei meinem Mann mitversichert, oder muss ich dann den KK-Beitrag selbst übernehmen? MfG Steffis

Mitglied inaktiv - 24.09.2001, 21:35



Antwort auf: 6909

Liebe Steffi, Sie werfen hier verschiedene Sachen durcheinander: 1. Sie sind nicht im EU. Dann wären Sie auch selbstständig versichert. Nur wer in einem Arbeitsverh. steht, kann auch im EU sein 2. Folglich zahlt auch die KK nichts für Sie 3. Selber versichert sind Sie nur, wenn der Job über 630 DM liegt, dann zahlen Sie auch selber KK-Beiträge. 4. Bei einem 630er müssen Sie prüfen, ob Sie weiter familienversichert sein können (idR ja) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2001