Hallo Frau Bader,
Habe da mal eine Frage: Ich gehe auf 630,00 DM Basis 3 halbe Tage arbeiten und wollte jetzt mal wissen, wieviel Tage Urlaub mir im Jahr zustehen? Und wie ist daß, wenn ich jetzt bedingt durch meine Schwangerschaft mal ein oder mehre Tage nicht arbeiten gehen kann, kann mein Arbeitgeber verlangen, daß ich die Zeit nacharbeite?
Mitglied inaktiv - 15.01.2002, 13:03
Antwort auf:
630,00 DM Stelle
Hallo,
Sie haben gesetzl. einen Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr.
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2002