Wie verfahre ich denn jetzt?. Ich bin wieder schwanger und übe seit 1.10. einen 630 Mark-Job bei einem anderen Arbeitgeber, mit Genehmigung meines alten AG aus. Wer braucht von mir die SS Mitteilung, beide AG´S?
Habe ich auch Anspruch auf Mutterschutzgeld und in welcher Höhe und wer zahlt das? Der alte oder der neue AG? Und nach der Geburt? Also irgendwie habe ich jetzt ein Haufen voll Fragen. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
MfG maika
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 21:49
Antwort auf:
630 Mark_Job im EZU und wieder schwanger
Liebe Maika,
1. Ich würde auf jeden Fall beide Ags informieren
2. Mutterschaftsgeld bekommen Sie u.U., wenn es sich rechnerisch ergibt, vom neuen AG. Das schließe ich aber aus, denn die KK zahlt ja 25 DM/ Tag und das macht bei 30 Tagen DM 750, also mehr, als Sie eh schon verdienen. Da bleibt keine Differenz zum Netto.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2000
Antwort auf:
630 Mark_Job im EZU und wieder schwanger
Die KK zahlt max. DM 25/Tag, aber nie mehr als frau netto verdient hat.
Dazu muß der KK das Netto nachgewiesen werden.
Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 21:35