Frage: 630 DM Job

Liebe Frau Bader, ich bekomme Anfang Dezember unser 1. Kind. Da es bei meinem Mann und mir finanziell nicht so rosig aussieht, würde ich gerne auf 630 DM Basis (Euro ??) ein paar Stunden arbeiten. Ein idealer Job steht mir auch schon in Aussicht. Nun meine Frage: Kommt uns dieses zusätzlich verdiente Geld ohne Abzüge zugute oder wird dadurch das Erziehungsgeld, etc. gekürzt? Wenn ich an anderer STelle deshalb weniger Geld bekomme, lohnt sich das zusätzlich arbeiten ja nicht. Danke schon im Voraus für die Antwort. Tanja

Mitglied inaktiv - 12.09.2002, 16:13



Antwort auf: 630 DM Job

Liebe Tanja, wenn es ein anerkannter 325 Euro Job ist (mit Freistellungsantrag) wird das Geld nicht engerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2002



Antwort auf: 630 DM Job

Hallo Tanja! Ein 325-Euro-Job wird nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet, wenn Du einen Freistellungsauftrag vom Finanzamt hast. Ich hab selber keinen, aber ruf am besten mal da an und erkundige Dich. Viele Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 13.09.2002, 11:02