Frage: 5809

Liebe Frau Bader! Bin bis Dezember 2001 im Erziehungsurlaub 3.Jahr Bin jetzt wieder schwanger.Wie lange muß man vorher arbeiten um Mutterschutz- geld zu bekommen?Ab Januar würde ich wieder voll gehen.Aber ja nur bis Mitte Februar.Und dann geht der MU los.Kann mich mein AG jetzt kündigen oder im Januar wenn ich wieder arbeiten gehe.Er weiß noch nichts von seinem Glück ;-).Mutterschutz 6 oder 8 Wochen vor dem ET? Danke im Voraus! Chalet

Mitglied inaktiv - 15.07.2001, 18:44



Antwort auf: 5809

Hallo, 1.Sie sind unkündbar, da Sie ss sind (Ausnahmen treffen bei Ihnen wohl keine zu) 2. Das Mutterschutzgeld der KK bekommen Sie auf jeden Fall, das MG des AG auch, wenn Sie zwischendrin 1 1/2 Monate arbeiten gehen. Die Höhe ist nur etwas geringer, da Sie ja zwischendrin nicht gearbeitet haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001



Antwort auf: 5809

cccc

Mitglied inaktiv - 15.07.2001, 18:45