Frage: 5409

Sehr geehrte Frau Bader, um meinen alten Arbeitsplatz (Vollzeit) im Krankenhaus zu erhalten, möchte ich nach Ablauf der 3-jährigen Elternzeit im April 2003 wieder arbeiten. Bevor ich nun mit meinem Arbeitgeber "verhandle", würde ich gerne die rechtliche Situation kennen: Wieviele Stunden muß ich mindestens pro Woche arbeiten, um weiter angestellt und renten-und krankenversichert zu sein? Gibt es die Möglichkeit den Erziehungsurlaub zu verlängern, wenn nachweislich kein Kindergartenplatz vorhanden ist ?(Wir wohnen in Bayern)Vielen Dank, Nella

Mitglied inaktiv - 23.09.2002, 14:08



Antwort auf: 5409

Liebe Nella, den EU kann man höchstens drei Jahre nehmen und nicht verlängern. Angestellt mit Sozialabgaben sind Sie, wenn Sie über 325 Euro im Monat verdienen. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2002