450 Euro job, muss mein Chef mich beschäftigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 450 Euro job, muss mein Chef mich beschäftigen

Hallo Ich arbeite vollzeit als Krankenschwester und nebenbei in der Gastronomie seit ca 6 Jahren. Jetzt bin ich schwanger geworden und leider ins bv gerutscht bei meinem hauptjob. Möchte aber gerne nebenbei weiter arbeiten. Ich gebe auch jede Woche aufs neue wunschtage ab an denen ich arbeiten möchte, mein Chef trägt mich aber nicht ein, sprich ich verdiene auch kein Geld. Können sie mir sagen welche Rechte ich dort habe. Lg

von Ninchen1307 am 05.12.2018, 07:28



Antwort auf: 450 Euro job, muss mein Chef mich beschäftigen

Hallo, in beiden Jobs bekommen Sie den vereinbarten Lohn weiter. Auch der Gastronomie-AG muss eine Gefährdungsprüfung ausführen u Sie dann ggf. umsetzen oder ein BV aussprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.12.2018



Antwort auf: 450 Euro job, muss mein Chef mich beschäftigen

Er muss dich nicht weiter beschäftigen, auch der AG vom Minijob kann wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, ein BV aussprechen. Zahlen muss er aber weiterhin. Auch dann wenn er dich nicht einsetzt.

von Felica am 05.12.2018, 07:58



Antwort auf: 450 Euro job, muss mein Chef mich beschäftigen

Ich muss leider widersprechen: wenn der Vertrag des Mini-Jobs so aufgesetzt ist, dass bis zu 450 Euro verdient werden können, kann der AG sehr wohl weniger Stunden eintragen. Das nennt sich "Arbeit auf Abruf", d.h. es sind keine Stunden x fest vereinbart. Nach dem, was du schreibst (jede Woche neue Wunschtage angeben) hört es sich nach "Arbeit auf Abruf" an (§ 12 Abs. TzBfG). Stehen in deinem Vertrag wider Erwarten doch festgeschriebene Mindest-Stunden, muss er dich auch entsprechend beschäftigen. Kann oder will er nicht, muss er eben ein BV aussprechen und dich dann gemäß Vertrag für mindestens 10 Stunden oder aber nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate weiterhin bezahlen. Soll heißen: du solltest jetzt deinen AG darauf ansprechen, was er nun zu tun gedenkt. Denn einfach gar nicht mehr einteilen, geht eben nicht. Schau aber auch mal in deinen Vertrag, was da genau drin steht.

von cube am 05.12.2018, 10:28



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