Frage: 4165

Guten Abend, Frau Bader! Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber über eine Teilzeit-Beschäftigung nach der Elternzeit. Ich hatte einen Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 15-20 Std./ wtl. gestellt, da ich zum einen meine Tochter betreue und zum anderen noch einen Pflegefall zuhause habe. Mein AG erkennt den Anspruch auf Teilzeit zwar -zähneknirschend- an, verlangt aber von mir Arbeitzeiten, die ich als Mutter und Pflegeperson schlichtweg nicht erfüllen kann - nämlich am späten Nachmittag. (Kindergarten-Platz nur bis 16.00 Uhr, keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit, etc.) Habe ich das Recht darauf, daß man meine Wünsche berücksichtigt (z.B. Arbeit am Vormittag oder "geballt" an 2 Arbeitstagen in der Woche)? LG Birgit

Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 21:24



Antwort auf: 4165

Hallo, nein. Das sieht schlecht aus u stellt für den Ag somit immer noch ein Hintertürchen dar. Es sei denn, Sie können beweisen, dass er es böswillig tut. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2004