Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage zum Thema 400-euro-jobs. Unsere Situation: Mann arbeitet ganz normal auf Lohnsteuerkarte LSK 3. Frau ist im EZU mit dem 2. Kind... 1. Darf der Mann einen 400-Euro-Job annehmen, ohne diesen dann versteuern zu müssen oder gilt diese Minijobregelung nur für Leute die in keinem anderen Arbeitsverhältnis stehen??? 2. Ich erhalte nur gekürztes Erziehungsgeld. Fällt ein 400-Euro Job dann in die Berechnung und ich erhalte noch weniger oder gar kein Erziehungsgeld mehr??? Dank und Gruß Stephanie
Mitglied inaktiv - 18.09.2004, 07:01